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Reaktionen auf AfD-Verbotsaufruf

NRV wehrt sich gegen persönliche Diffamierungen

Berufe mit Haltung

Wer den Boten angreift, will von der Botschaft ablenken – das wirft die Neue Richter*innenvereinigung AfD-Politikern und Medien vor. Nach einem offenen Brief für ein Parteiverbotsverfahren hagele es Diffamierungen gegen Richter und Staatsanwälte.

Die Neue Richter*innenvereinigung (NRV) hat die öffentlichen Angriffe auf Richter und Staatsanwälte verurteilt, die den offenen Brief für ein AfD-Parteiverbotsverfahren unterzeichnet haben. Der Berufsverband spricht von einer gezielten Delegitimierung der Justiz durch persönliche Diffamierung.

Hintergrund ist ein vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) initiierter offener Brief, in dem mehr als 1.000 Juristen die Bundesregierung und den Bundestag auffordern, ein Verbotsverfahren gegen die AfD nach Art. 21 Abs. 4 GG einzuleiten. Der Brief stützt sich auf ein am 25. Juni veröffentlichtes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das ein solches Verfahren für aussichtsreich hält.

Namentliche Angriffe statt inhaltlicher Auseinandersetzung

Auf den Brief reagierten AfD-Politiker und einzelne Medien nach Darstellung der NRV nicht mit sachlichen Gegenargumenten, sondern mit persönlichen Attacken auf die Unterzeichner aus der Richterschaft und Staatsanwaltschaft. Die Zeitung "Junge Freiheit" veröffentlichte am 6. August einen Artikel, in dem sie sich über einen angeblichen Verstoß gegen das Mäßigungsgebot empörte und die Namen der betroffenen Justizangehörigen nannte. In den sozialen Medien folgten Aufrufe zu Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die benannten Richter und Staatsanwälte sowie zur generellen Stellung von Befangenheitsanträgen.

Die NRV erklärte, dieser Methodik offen entgegen zu treten: Das Recht auf freie Meinungsäußerung außerhalb der Dienstgeschäfte gelte uneingeschränkt auch für Angehörige der Justiz. Die Unterzeichnung des offenen Briefes sei weder geeignet, pauschal Befangenheitsanträge zu begründen, noch biete sie Anlass für Dienstaufsichtsbeschwerden.

NRV verweist auf richterliche Pflicht zum Einsatz für die Verfassung

Von parteipolitischer Einflussnahme durch die Justiz könne keine Rede sein, betont die Richtervereinigung. Die Unterzeichner nähmen vielmehr das wahr, was sie als ihre Kernaufgabe und berufliche Pflicht empfänden: Sich bei Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht hinter einem vermeintlichen Neutralitätsgebot zu verstecken. § 9 Nr. 2 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) verlange von Richtern ausdrücklich, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

Die NRV stellte sich uneingeschränkt hinter die Unterzeichner und rief dazu auf, sich sachlich mit der geäußerten Meinung und dem GFF-Gutachten auseinanderzusetzen, statt persönliche Angriffe auf einzelne Justizangehörige zu führen. Wer den Boten angreife, wolle von der Botschaft ablenken – Einschüchterungsversuche dürften keinen Erfolg haben.