Wie man einen Kanzler tauscht

Zitiervorschlag
Dr. Maximilian Amos: Wie man einen Kanzler tauscht. beck-aktuell, 21.09.2026 (abgerufen am: 21.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206201)
Bundeskanzler Friedrich Merz ist nach den letzten Landtagswahlen angezählt, die Spekulationen über einen "Kanzlertausch" mehren sich. Doch wäre das verfassungsrechtlich so einfach möglich?
Es läuft nicht gut momentan für die Union und ihren Bundeskanzler Friedrich Merz im Besonderen. Nach den desaströsen Wahlergebnissen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern werden in den Medien und hinter vorgehaltener Hand wohl auch in der Spitzenpolitik immer ernsthafter Szenarien durchgespielt, wie man Merz ersetzen könnte. Dabei geht es meist um Fragen wie: Kann sich die Union durchringen, ihren eigenen Kanzler zu stürzen? Und wer würde es stattdessen machen?
Doch sollte man sich zu diesem Vorhaben entschließen, bliebe die Frage, wie man einen amtierenden Kanzler noch vor der Halbzeit seiner Legislaturperiode eigentlich loswird. Denn eine Bundesregierung und erst recht ihren Chef kann man nicht einfach so vor die Tür setzen. Das ist in unserer Nachkriegs-Rechtsordnung bewusst so vorgesehen, die komplizierten Mechanismen sind eine unmittelbare Reaktion auf die politische Instabilität der Weimarer Republik, die schlussendlich der nationalsozialistischen Diktatur Adolf Hitlers den Weg bereitet hatte. Das Grundgesetz gibt daher relativ genaue Leitplanken, wie eine Regierung und ein Kanzler vorzeitig aus dem Amt gelangen können.
Erste Option: Die Vertrauensfrage
Eine Option ist die sogenannte Vertrauensfrage, normiert in Art. 68 GG. Danach könnte Merz im Parlament den Antrag stellen, ihm das Vertrauen auszusprechen. Fände sich dafür keine Mehrheit, könnte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) auf Merz' Vorschlag binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Historische Präzedenzfälle gibt es dafür in der noch jungen Geschichte der Bundesrepublik durchaus: Sowohl Willy Brandt als auch Helmut Schmidt, Helmut Kohl und schließlich Gerhard Schröder stellten dem Parlament die Vertrauensfrage, letzterer sogar zweimal. 2005 verlor Schröder die zweite Vertrauensfrage im Bundestag, worauf Bundespräsident Horst Köhler den Bundestag auflöste und eine Neuwahl ansetzte. Diese muss gemäß Art. 39 Abs. 1 S. 4 GG innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages stattfinden. Als Folge ordnet Art. 69 Abs. 2 GG an: "Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages […]".
Hier ist man aber auch schon beim praktischen Problem dieser Lösung und dem Grund, warum sie vermutlich so nicht umgesetzt werden wird: Sie würde zu einer Neuwahl führen, die angesichts der aktuellen Umfragewerte kaum jemand außer der AfD wollen kann. Gleichwohl muss eine verlorene Vertrauensfrage nicht zur Auflösung des Parlaments führen, was sich am Wortlaut des Art. 68 GG ("kann", "Vorschlag") zeigt. Nach einer verlorenen Abstimmung im Amt zu bleiben, dürfte für Merz politisch indes kaum zu vermitteln sein. Einer Neuwahl kann das Parlament aber auch durch die Wahl eines anderen Kanzlers oder einer anderen Kanzlerin in der Zwischenzeit zuvorkommen.
Zweite Option: Das konstruktive Misstrauensvotum
Eine weitere Möglichkeit, die ohne Merz' Zutun auskäme, wäre ein sogenanntes konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 Abs. 1 GG. Danach kann das Parlament auch ohne vorherige Vertrauensfrage mit einer absoluten Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin für den Bundeskanzler wählen und den Bundespräsidenten ersuchen, den Amtsinhaber zu entlassen. Bundespräsident Steinmeier müsste diesem Ersuchen nachkommen und die neu gewählte Person ernennen. Dies hätte auch die Auflösung der gesamten Regierung zur Folge, der Bundestag bliebe aber in seiner derzeitigen Zusammensetzung bestehen.
Auch für das konstruktive Misstrauensvotum gibt es historische Vorbilder: 1972 initiierte Rainer Barzel (CDU) die Abstimmung gegen Amtsinhaber Willy Brandt (SPD), die jedoch scheiterte. Zehn Jahre danach gewann Helmut Kohl (CDU) schließlich die Abstimmung gegen Helmut Schmidt (SPD).
Dritte Option: Der Rücktritt
Eine weitere – und vergleichsweise einfache – Möglichkeit, einen Kanzler loszuwerden, ist zudem diese: Er tritt zurück. Nun ist auch das nicht ohne formellen Prozess zu bewerkstelligen, jedoch ist dieser vergleichsweise kurz und ohne große Hürden. Merz müsste Steinmeier schlicht um seine Entlassung bitten, wie es § 9 Abs. 2 S. 2 BMinG vorsieht. Dieser erfasst begrifflich zwar nur die Entlassung von Ministerinnen und Ministern, ist aber wegen des Grundsatzes der Freiwilligkeit der Übernahme politischer Ämter auch auf den Kanzler anwendbar.
Steinmeier müsste Merz' Rücktrittsbitte entsprechen, da der Grundsatz der Freiwilligkeit auch beinhaltet, dass ein Regierungsmitglied (oder -chef) sein Amt aus jedweder persönlichen Motivation – ggf. auch parteitaktischer Natur – aufgeben kann. Dies zeigen auch die drei Präzedenzfälle deutscher Kanzler, die ihren Rücktritt einreichten: Konrad Adenauer am 15. Oktober 1963, Ludwig Erhard am 30. November 1966 und Willy Brandt am 6. Mai 1974. Adenauer trat infolge der Spiegel-Affäre ab, Erhard aufgrund von Auseinandersetzungen innerhalb der CDU und der Regierungsfraktionen, und Brandt zog die persönliche Konsequenz aus der Spionageaffäre rund um Günter Guillaume, eines engen Mitarbeiters.
Der Bundespräsident könnte demnach einem Rücktritt nichts entgegensetzen, wenngleich er den Kanzler gemäß Art. 69 Abs. 3 GG verpflichten kann, das Amt bis zur Ernennung eines Nachfolgers, bzw. einer Nachfolgerin weiterzuführen.
Die CDU entscheidet nicht – und am Ende wohl doch
Die genannten Optionen zeigen auch: Die Kanzlerpartei CDU und ihre Schwesterpartei CSU können nicht alleine über den Abtritt des Kanzlers bestimmen, wenngleich dies medial oft suggeriert wird ("stürzen"). Für ein Misstrauensvotum hätten sie allein nicht die notwendige Mehrheit im Parlament, sowohl Rücktritt als auch Vertrauensfrage bedürften Merz' persönlicher Initiative.
Und doch ist es am Ende nicht das Recht, sondern die Politik mit ihren Dynamiken und Mechanismen, die über Wohl und Wehe des Kanzlers entscheidet. Sollte die Partei ihrem Chef tatsächlich das Vertrauen entziehen, dürfte Merz nicht zu halten sein – und sich im Zweifel zu einem Rücktritt gezwungen sehen. Ob es so kommen wird, dürften die nächsten Tage, Wochen und Monate zeigen. Landtagswahlen jedenfalls stehen in diesem Jahr keine mehr an.
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Dr. Maximilian Amos: Wie man einen Kanzler tauscht. beck-aktuell, 21.09.2026 (abgerufen am: 21.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206201)




