Nach Lanz-Auftritt
Nius hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Günther-Aussagen
Das VG Schleswig hat den Eilantrag des Portals Nius gegen Aussagen von Daniel Günther in der Sendung "Markus Lanz" abgelehnt. Das Neutralitätsgebot könne schon nicht verletzt sein, weil Günther dort nicht in amtlicher Funktion gesprochen habe.