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Fall Brosius-Gersdorf

Plagiatsvorwurf ausgeräumt

Porträt einer Frau mit blondem Pferdeschwanz und schwarzer Brille, die einen hellblauen Blazer und eine weiße Bluse darunter trägt
Die Plagiatsvorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf sind vom Tisch. © picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON

2025 hatten u.a. Plagiatsvorwürfe die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf ans BVerfG torpediert. Jetzt hat die Universität Hamburg ein Ombudsverfahren zu den Vorwürfen abgeschlossen. Ergebnis: kein wissenschaftliches Fehlverhalten.

Die Plagiatsvorwürfe gegen die Potsdamer Staatsrechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf sind nach einer formellen Prüfung vom Tisch. Die Universität Hamburg teilte am Montag mit, die Hinweise auf ein mögliches Plagiat in der Dissertation der Juristin hätten sich nicht bestätigt. Die zuständigen Gremien sähen den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an. Das Verfahren sei abgeschlossen.

Die Hochschule hat die Vorwürfe nach eigenen Angaben durch ihre Ombudsstelle und auf Grundlage der universitätseigenen Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis geprüft. Dabei seien Plausibilität, Konkretheit und Relevanz der Hinweise bewertet worden. Die Beteiligten hätten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, bei Bedarf seien externe Fachgutachten eingeholt worden.

Hintergrund: Plagiatsvorwürfe verhinderten Richterwahl

Die Vorwürfe hatten im Sommer 2025 erhebliche politische Sprengkraft entfaltet. Kurz vor der geplanten Wahl von Brosius-Gersdorf zur Richterin am BVerfG am 11. Juli 2025 hatte der österreichische Plagiatsprüfer Stefan Weber Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns Hubertus Gersdorf veröffentlicht. Beide Arbeiten waren an der Universität Hamburg eingereicht worden – die Dissertation im Sommersemester 1997, die Habilitation ein Jahr später.

Die Unionsfraktion im Bundestag griff die Vorwürfe auf. Die von der SPD nominierte Juristin geriet zusätzlich wegen ihrer wissenschaftlichen Positionen zum Schwangerschaftsabbruch unter Druck. Die Richterwahl wurde abgesetzt. Im August 2025 zog Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurück.

Ein bereits im Juli 2025 von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann in Auftrag gegebenes Kurzgutachten der Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben war zu dem Ergebnis gekommen, die Vorwürfe seien unbegründet. Die Textübereinstimmungen begründeten weder einen Plagiatsvorwurf noch stellten sie die Wissenschaftlichkeit der Arbeiten infrage. Mit der jetzigen Entscheidung der Universität Hamburg liegt nun auch eine institutionelle Bewertung vor, die dieses Ergebnis stützt.