KI in Prüfungen kein Schummeln mehr
Unter der Hand ist der Einsatz von KI bei schriftlichen Prüfungsleistungen längst gang und gäbe – die Jurafakultät der Uni Regensburg hat dies nun abgesegnet und klare Regeln dafür aufgestellt. Mit Erleichterung dürften es viele Hochschüler und -schülerinnen aufgenommen haben: Grundsätzlich dürfen Programme wie ChatGPT verwendet werden – insbesondere gelte das für Haus-, Seminar-, Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten.