Wasserwerfer-Opfer sollen Schmerzensgeld bekommen

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Wasserwerfer-Opfer sollen Schmerzensgeld bekommen. beck-aktuell, 22.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167076)
Mehr als sechs Jahre nach dem rechtswidrigen Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten im Stuttgarter Schlossgarten hat das Land Baden-Württemberg mehreren Opfern Angebote zur Zahlung eines Schmerzensgeldes gemacht. Dem schwer an den Augen verletzten Rentner Dietrich Wagner seien 120.000 Euro angeboten worden, sagte dessen Anwalt am 21.11.2016.
Nach Druckstößen nahezu erblindet
Wagner ist nach Druckstößen aus einem Wasserwerfer gegen seinen Kopf nahezu erblindet. Ein Foto, wie er am 30.09.2010 gestützt auf Helfer und aus den Augen blutend den Stuttgarter Schlossgarten verlässt, ging um die Welt.
Anwalt: Angebote diskutabel
Die Angebote würden nun geprüft, sagte Rechtsanwalt Frank Ulrich Mann. Sie seien zumindest "diskutabel“. Vier weiteren Gegnern des Bahnprojekts Stuttgart 21 wurden nach Informationen der Zeitungen Beträge zwischen mehreren tausend Euro und fünfstelligen Summen angeboten. Alle hatten schwere Verletzungen erlitten, als die Polizei Wasserwerfer gegen sie einsetzte. Vor knapp einem Jahr entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, dass der Polizeieinsatz rechtswidrig war. Zuerst hatten die "Stuttgarter Zeitung“ und die "Stuttgarter Nachrichten" über die möglichen Zahlungen berichtet.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Wasserwerfer-Opfer sollen Schmerzensgeld bekommen. beck-aktuell, 22.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167076)



