VG Stuttgart
Baden-Württemberg muss 25.000 Euro wegen noch immer unzureichenden Luftreinehalteplans für Stuttgart zahlen
Das Land Baden-Württemberg soll im Streit um die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart 25.000 Euro zahlen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein entsprechendes Zwangsgeld mit Beschluss vom 21.01.2020 (Az.: 17 K 5255/19) festgesetzt, weil das Land seiner im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.07.2017 (BeckRS 2017, 123326) auferlegten und im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 (BeckRS 2018, 8822) konkretisierten Verpflichtung, im Luftreinhalteplan ein Verkehrsverbot für Diesel-5-Fahrzeuge im Stadtgebiet Stuttgart verbindlich vorzusehen, noch immer nicht vollständig nachgekommen ist.