"Feuer, Wasser, Blitz"
Damals, im Ferienlager …
Wer haftet, wenn bei der Ferienfreizeit etwas schiefläuft? Das OLG Frankfurt a.M. entschied: Eine Gemeinde kann für Verletzungen haften – selbst wenn die Betreuerinnen und Betreuer eine Warnung ausgesprochen haben. Ein Junge hatte sich bei einem Bewegungsspiel mit einem Stock am Auge verletzt.