Musterfeststellungsklage auch gegen Mercedes-Benz-Bank

Zitiervorschlag
Musterfeststellungsklage auch gegen Mercedes-Benz-Bank. beck-aktuell, 05.11.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/133101)
Nach der Volkswagen-Bank nehmen Verbraucherschützer auch die Mercedes-Benz-Bank mit der neuen Musterfeststellungsklage ins Visier. Geklagt hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am 05.11.2018 bestätigte (Az.: 6 MK 1/18). Sie hält die Widerrufsregelungen in den Kreditverträgen der Bank für mangelhaft und will vor Gericht erreichen, dass solche Verträge deshalb jederzeit auch jetzt noch widerrufen werden können. Dahinter steckt auch das Ansinnen, eine Möglichkeit zu schaffen, vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge zurückgeben zu können.
Viele Autobesitzer haben bereits selbst geklagt
Etliche Autobesitzer haben im Zusammenhang mit dem Thema schon auf eigene Faust geklagt. Die Mercedes-Benz-Bank hält diese Klagen nach Angaben eines Sprechers allesamt für unbegründet.
Musterfeststellungsklage erst seit November möglich
Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist ganz neu und das zugehörige Gesetz erst seit dem 01.11.2018 in Kraft. Verbraucherschützer können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen kein finanzielles Risiko.
Klage auch schon gegen VW-Bank
Eine weitere Musterfeststellungsklage hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Volkswagen-Bank eingereicht – beim Oberlandesgericht Braunschweig, wo der Bundesverband der Verbraucherzentralen vergangene Woche auch seine Musterfeststellungsklage gegen VW auf den Weg gebracht hatte.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Musterfeststellungsklage auch gegen Mercedes-Benz-Bank. beck-aktuell, 05.11.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/133101)


