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Medienrechtler hält Vorwurf des Landesverrats gegen Netzpolitik.org für zweifelhaft

Attraktives Anwaltsnotariat

Der Leipziger Medienrechtler Christoph Degenhart hat erhebliche Zweifel, ob Veröffentlichungen des Blogs Netzpolitik.org den Tatbestand des Landesverrats erfüllen. «Ich kenne natürlich nicht die detaillierten Zusammenhänge, aus denen diese Dokumente stammen, aber es ist fraglich, ob hier auch nur ansatzweise dieser Straftatbestand erfüllt worden ist», sagte der Rechtswissenschaftler der Universität Leipzig der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» vom 04.08.2015. Die Hürden für einen solchen Vorwurf seien hoch.

Hohe Hürden für Vorwurf des Landesverrats

Dieser Vorwurf sei sehr schwerwiegend, sagte Degenhart. Es müsse wirklich um Staatsgeheimnisse und deren Verrat gehen, insbesondere an fremde Mächte. Daraus müsse eine mögliche Gefährdung der äußeren Sicherheit Deutschlands resultieren. «Und es muss die Absicht bestehen, das Land zu schädigen.»

Ermittlungen wegen Landesverrats schränken Pressefreiheit ein

Ermittlungen wegen Landesverrats wertete er als Einschränkung der Pressefreiheit. «Das heißt, dass Behörden erweiterte Befugnisse erhalten, bei ihren Ermittlungen etwa auf Telekommunikationsdaten zuzugreifen, also zu überwachen», sagte Degenhart. «Damit ist auch der Informantenschutz nicht mehr gewährleistet.»

Justizministerium will frühzeitig gewarnt haben

Die Bundesregierung war auf Distanz zu Generalbundesanwalt Range gegangen. Die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz betonte, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) unterstütze das Vorgehen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Der hatte Zweifel am Vorgehen Ranges geäußert. Auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) teilt nach Worten seines Sprechers die Skepsis. Nach einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» will das Justizministerium Range schon frühzeitig vor Ermittlungen wegen Landesverrats gewarnt haben.

Künast fordert Auskunft von Maas: Amtspflichtverletzung?

Die Grünen-Politikerin Renate Künast verlangt Auskunft darüber, ob Maas womöglich Amtspflichten verletzt hat. «Ich will jetzt wissen, ob Herr Maas persönlich informiert worden ist und was er unternommen hat», sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag der «Passauer Neuen Presse» vom 04.08.2015. Das müsse er dem Bundestag offenlegen. «Alle Unterlagen und Vermerke müssen auf den Tisch.» Der Generalbundesanwalt unterliege im Prinzip einer Einzelweisung durch den Justizminister, sagte Künast. «Jeder Minister verzichtet darauf, um klarzumachen, dass Staatsanwälte ohne politischen Druck handeln.» In wichtigen Angelegenheiten gebe es aber eine Berichtspflicht gegenüber dem Minister. Aus ihrer Zeit als Ministerin wisse sie, dass man bei Differenzen mit nachgeordneten Behörden ein klärendes Gespräch anberaumen müsse. «Ist das nicht geschehen, hat Herr Maas seine Amtspflichten verletzt.»

Hintergrund

Der Blog hatte über Pläne des Verfassungsschutzes berichtet, Online-Netzwerke stärker zu überwachen. Dazu stellten die Journalisten vertrauliche Unterlagen ins Netz. Der Verfassungsschutz erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Generalbundesanwalt Harald Range leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats ein.