Hilfe für Tochter beim IS
Keine Terrorunterstützung
Grundsätzlich ist jede finanzielle Zuwendung an Mitglieder des IS strafbar. Der BGH sieht aber einen schmalen Grat, auf dem die Unterstützung eine straffreie humanitäre Hilfe darstellt, etwa dann, wenn das eigene Kind Geld für Lebensmittel erhält.