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Externes Weisungsrecht

Generalstaatsanwälte fordern mehr Unabhängigkeit

Justitia-Statue, im Hintergrund ein verschwommenes Bücherregal
Wie resilient ist die deutsche Staatsanwaltschaft gegenüber äußeren Einflüssen? © photobyphotoboy / Adobe Stock

Die Stärkung des Rechtsstaats steht derzeit im Mittelpunkt vieler Debatten. Dabei darf ein zentrales Organ nicht vergessen werden: die Staatsanwaltschaft. Diese appelliert nun erneut für mehr Unabhängigkeit von der Exekutive.

In einem gemeinsamen Beschluss fordern deutsche Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte sowie der Generalbundesanwalt mehr Unabhängigkeit von den Justizministerinnen und Justizministern, meldet die Generalstaatsanwaltschaft Celle. Die Staatsanwaltschaft sei ein unentbehrliches Organ der Strafrechtspflege, das ein rechtstaatliches und unparteiisches Ermittlungsverfahren garantiere. 

Vor diesem Hintergrund sei das unbegrenzte Weisungsrecht, das Justizministerinnen und Justizministern gemäß § 147 Nr. 1, 2 GVG gegenüber der Staatsanwaltschaft zusteht, dringend zu begrenzen, heißt es in dem Beschluss. 

Reformvorschläge bereits vor fast sechs Jahren

Bereits im November 2020 hatten die Generalstaatsanwältinnen und -anwälte in einem gemeinsamen Beschluss eine Reform des GVG gefordert. Hintergrund der Forderung war eine Reihe von Urteilen, in denen der EuGH die fehlende Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft gegenüber der Exekutive festgestellt hatte.

Danach sollte das Weisungsrecht etwa dadurch eingegrenzt werden, dass das Legalitätsprinzip im Gesetz ausdrücklich als Grenze benannt sowie ein ausdrückliches Verbot justizfremder Erwägungen für das Weisungsrecht eingeführt werden sollte. Externe Weisungen sollten nur noch schriftlich erteilt sowie begründet werden müssen. Um die Handlungsfähigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften im europäischen Kontext sicherzustellen, hielten die Generalstaatsanwälte und -anwältinnen außerdem eine Einschränkung des externen Weisungsrechts im Einzelfall zumindest auf dem Gebiet der europäischen Rechtshilfe für notwendig.

Jedoch sei es bis heute nicht gelungen, das externe Weisungsrecht zu begrenzen oder auch nur transparent auszugestalten. Angesichts der aktuellen Bedrohungen für den Rechtsstaat erinnern die Generalstaatsanwaltschaften daher erneut an ihren Beschluss von 2020. Die deutschen Staatsanwaltschaften müssten gegenüber äußeren Einflüssen auf das Strafverfahren resilient gemacht und ihre Neutralität geschützt und gestärkt werden. Dafür sei eine Reform des externen Weisungsrechts aktuell "wichtiger denn je".