Schiedsverfahrensrecht wird modernisiert

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Schiedsverfahrensrecht wird modernisiert. beck-aktuell, 10.06.2026 (abgerufen am: 10.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199606)
Die Bundesregierung hat eine Reform des Schiedsverfahrensrechts beschlossen, die den Justizstandort Deutschland international wettbewerbsfähiger machen soll. Wie die Regierung dieses Ziel erreichen will.
Die Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts nimmt Fahrt auf: Nachdem das Justizministerium bereits Ende Januar 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt hatte, hat die Bundesregierung das Modernisierungspaket nun offiziell beschlossen. Damit ist der Weg frei für das parlamentarische Verfahren.
"Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spielt auch im deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle. Das deutsche Schiedsverfahrensrecht bietet dafür schon heute gute Rahmenbedingungen", erklärt Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig dazu. "Uns geht es um eine Stärkung des Justizstandorts Deutschland insgesamt. Staatliche Gerichte wie Schiedsgerichte sollen ihre wichtige gesellschaftliche Funktion gut erfüllen können."
Ein Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung des Schiedsverfahrensrechts. Künftig sollen Schiedsverhandlungen auch per Videokonferenz stattfinden können und Schiedssprüche sollen elektronisch erlassen werden dürfen. Das entspreche nicht nur den Bedürfnissen moderner Schiedspraxis, sondern trage auch zur Entlastung der Justiz bei, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Verfahren auf Englisch und mehr Transparenz
Außerdem sieht der Entwurf vor, dass staatlichen Gerichten, die beispielsweise über die Aufhebung eines Schiedsspruchs entscheiden müssen, künftig Dokumente in englischer Sprache vorgelegt werden können, ohne dass sie erst übersetzt werden müssen. Die staatlichen Gerichte sollen gleichwohl weiterhin eine Übersetzung der Dokumente anfordern können, wenn dafür ein Bedürfnis besteht. Dadurch soll das deutsche Schiedsverfahrensrecht in seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die grenzüberschreitende Streitbeilegung vor deutschen Gerichten erleichtert werden.
Mehr Transparenz in der schiedsrechtlichen Rechtsprechung ist ein weiterer Baustein der Reform. Schiedssprüche sollen künftig leichter veröffentlicht werden können, sofern die Parteien nicht ausdrücklich widersprechen. Entscheidungen der in einigen Bundesländern eingerichteten Commercial Courts sowie des BGH in Aufhebungs-, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren sollen sogar zwingend veröffentlicht werden. Geschäftsgeheimnisse und Geheimhaltungsinteressen würden dabei nach wie vor geschützt, verspricht der Gesetzentwurf.
Flexiblere Formvorgaben
Schließlich sollen die Formvorgaben für Schiedsvereinbarungen künftig technologieoffener werden. Diese sollen nicht mehr nur schriftlich, sondern auch in anderer Form geschlossen werden. Damit passe man das deutsche Schiedsrecht an internationale Entwicklungen und geschäftliche Gepflogenheiten an. Eine Dokumentation der Schiedsvereinbarung solle zu Beweiszwecken jedoch nach wie vor erforderlich bleiben. Das stelle sicher, dass auf die Informationen später wieder zugegriffen werden könne, so der Regierungsentwurf.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte jedoch aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden.
- Redaktion beck-aktuell, sst
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Schiedsverfahrensrecht wird modernisiert. beck-aktuell, 10.06.2026 (abgerufen am: 10.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199606)


