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Ex-RAF-Terroristin Klette

Warum der Generalbundesanwalt an der Anklage festhält

Vollzeit mit der Brechstange?

Noch vor der jüngsten Verurteilung hat die Bundesanwaltschaft Daniela Klette angeklagt. Was steckt hinter dem Beharren auf Aufklärung der RAF-Taten?

Das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist aus Sicht des Generalbundesanwalts ungeachtet der jüngsten Verurteilung notwendig. "Die Feststellung individueller Schuld bleibt nicht zuletzt für Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen wichtig", sagte Jens Rommel am Montagabend in Karlsruhe. Der Rechtsstaat müsse Sachverhalte und die Verantwortlichkeit Einzelner "nüchtern und mit Nachdruck auch in diesem ganz wesentlichen Bereich der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland aufklären."

Taten liegen lange zurück

Die Behörde hatte Ende März am OLG Frankfurt a.M. Anklage gegen die 67-Jährige erhoben. Sie wirft der Deutschen zweifachen versuchten Mord, die Beteiligung an versuchten und vollendeten Sprengstoffanschlägen, erpresserischen Menschenraub sowie besonders schweren Raub in Mittäterschaft vor. Das Gericht hat sich noch nicht dazu geäußert, ob es die Anklage zulässt und Termine für einen Prozess plant.

In Frankfurt geht es um Verbrechen, die Klette während ihrer Zeit bei der Roten Armee Fraktion (RAF) begangen haben soll. Sie gehörte der sogenannten dritten Generation an. Ihre Mitgliedschaft in der linksterroristischen Vereinigung ist mittlerweile verjährt. Die Karlsruher Behörde legt Klette aber unter anderem die Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 zur Last.

Jüngstes Urteil müsste berücksichtigt werden

Das LG Verden in Niedersachsen hatte Klette Ende Mai zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie zwischen 1999 und 2016 – also nach der RAF-Zeit – mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Städten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen hat. Die Verurteilung erfolgte unter anderem wegen schweren Raubes, versuchten schweren Raubes, Verstößen gegen Waffengesetze, erpresserischen Menschenraubes und schwerer räuberischer Erpressung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es das werden, müsste das Frankfurter OLG die Strafe berücksichtigen, sagte Rommel.