Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Verfassungstreue

Lüneburger Wahlausschuss stoppt AfD-Vize Bothe

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Der Wahlausschuss in Lüneburg lehnt die Landrats-Kandidatur von Stephan Bothe ab. Er ist nicht der erste AfD-Politiker, der bei der Kommunalwahl am 13. September in Niedersachsen nicht antreten darf.

Der niedersächsische AfD-Vizechef Stephan Bothe darf bei der Landratswahl in Lüneburg nicht antreten. Der Wahlausschuss des Landkreises entschied sich mit 6 zu 1 Stimmen gegen die Kandidatur des Landtagsabgeordneten, wie ein Sprecher des Landkreises auf Anfrage mitteilte. Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.

Bewerber für kommunale Spitzenämter müssen in Niedersachsen die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die zuständigen Wahlausschüsse die Verfassungstreue prüfen und eine Kandidatur ablehnen. In Niedersachsen sind am 13. September Kommunalwahlen.

Bothe erklärte in einer Stellungnahme, die Entscheidung nicht nachvollziehen zu können. Er kritisierte auch eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht, die dem Wahlausschuss zur Beratung vorlag.

"Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde offensichtlich nicht einmal geprüft, ob ich die Verfassung tatsächlich achte. Hier wurde geprüft, ob ich als innenpolitischer Sprecher der Regierungslinie gefalle", sagte Bothe in einer Mitteilung seiner Partei. "Die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz machen aus der bloßen Mitgliedschaft in einer legalen, nicht verbotenen Partei und aus der Wahrnehmung demokratisch gewählter Ämter einen Ausschlussgrund."

Der AfD-Politiker betonte weiter, er und die AfD stünden "uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes". "Was hier geschieht, ist ein Hintertür-Verbot durch Behörden und Wahlausschüsse. Das werden wir nicht akzeptieren."

Weitere Ausschlüsse von AfD-Politikern

Zuvor waren bereits der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von der Landratswahl im Kreis Friesland und Thorsten Moriße von der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven ausgeschlossen worden. Der Landtagsabgeordnete Moriße kündigte rechtliche Schritte und ein Eilverfahren an. Er kritisierte, dass er vor der Sitzung keine Unterlagen des Innenministeriums erhalten habe.

Moriße kritisierte zudem, dass Vertreter politischer Parteien über die Zulassung eines Konkurrenten entschieden hätten. Er kündigte an, sich im Landtag für eine Änderung der Besetzung von Wahlausschüssen einzusetzen.