Neues NRW-Kommunalwahlrecht verfassungswidrig
Es sollte zu hohe Rundungsgewinne kleiner Parteien reduzieren, die Verzerrung der Sitzzuteilung vermeiden und so die Erfolgswertgleichheit der Stimmen erhöhen. Doch das neue Sitzzuteilungsverfahren, das der nordrhein-westfälische Landtag für Kommunalwahlen etablieren wollte, ist verfassungswidrig, entschied der VerfGH des Landes.