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Kommunalwahl in Niedersachsen

Drei AfD-Politiker nicht zur Wahl zugelassen

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Die drei Politiker hatten gegen die Ablehnung ihrer Kandidaturen durch den jeweiligen Wahlausschuss geklagt. Jetzt hat das OVG Lüneburg entschieden.

Drei AfD-Politiker dürfen endgültig nicht bei der Kommunalwahl in Niedersachsen antreten. Das hat das OVG Lüneburg entschieden, wie das Gericht mitteilte. Nicht antreten dürfen demnach AfD-Vizechef Stephan Bothe und Martin Sichert, die für das Landratsamt in Lüneburg beziehungsweise in Friesland kandidieren wollten. Ebenfalls ausgeschlossen ist Justin Vogel, der als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz antreten wollte. Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am 13. September statt.

Alle drei wurden zuvor von ihren jeweiligen Wahlausschüssen nicht zur Wahl zugelassen. Daraufhin hatten sie bei ihren zuständigen Verwaltungsgerichten Eilanträge gegen die Entscheidungen eingereicht, die abgelehnt wurden. Jetzt kam die höhere Instanz zum gleichen Schluss. "Die Beschlüsse des Senats sind unanfechtbar", teilte das OVG Lüneburg zudem mit.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass erst mit einem Wahleinspruch nach der Wahl gegen den Ausschluss vorgegangen werden könne. "Hierdurch solle der reibungslose Ablauf der Wahlen, ihre gleichzeitige und termingerechte Durchführung sowie die zeitnahe Feststellung der Ergebnisse gewährleistet werden", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Das OVG betonte, dass der Beschluss noch keine Aussage darüber treffe, ob der Ausschluss der drei Politiker rechtmäßig war.

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