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Kandidaten-Streichung von AfD-Liste

Parteienrechtler fordern Neuwahlen in Sachsen

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Die Streichung Arvid Samtlebens von der AfD-Kandidatenliste für die Landtagswahl 2014 muss nach Auffassung des Parteirechtsexperten Martin Morlok zu Neuwahlen führen. Das Parlament sei wegen der Streichung "nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt", sagte Morlok dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". An Neuwahlen führe kein Weg vorbei.

Samtleben erhob gegen Wahl 2014 Einspruch

Der Fall beschäftigt seit zwei Jahren den Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages. Der frühere Bautzener AfD-Kreischef, Arvid Samtleben, hatte gegen die Landtagswahl vom 31.08.2014 Einspruch erhoben. Er führt die Streichung von der AfD-Liste unter anderem darauf zurück, dass er der Partei im Gegenzug für den Listenplatz kein Darlehen gewährt habe. Die AfD-Spitze macht geltend, dass Samtleben kein Engagement mehr für die Partei gezeigt habe.

Expertin: Landeswahlausschuss hätte AfD-Liste zurückweisen müssen

Nach Auffassung von Morloks Kollegin Sophie Schönberger von der Universität Konstanz hätte der Landeswahlausschuss die AfD-Liste zurückweisen müssen. Die Streichung eines gewählten Kandidaten durch den Vorstand aus politischen Gründen sei "ein klarer Verstoß gegen das Gebot innerparteilicher Demokratie", sagte Schönberger dem "Spiegel".

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Petry

Die Landtagsabgeordnete der Grünen, Katja Meier, die auch Mitglied des Wahlprüfungsausschusses ist, wies die Forderung hingegen zurück. Sie sehe diese "Brisanz der Umstände" nicht, sagte sie laut einer Mitteilung. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt in der Sache gegen AfD-Chefin Frauke Petry wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage. Sie soll vor dem Wahlprüfungsausschuss womöglich falsche Angaben gemacht haben.