BGH
Verurteilung von zwei Fotografen im "Fall Grönemeyer" rechtskräftig
Das Landgericht Köln hatte die Angeklagten I. und K. wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) jeweils zu einem Jahr Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wegen uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB) jeweils zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Diese Verurteilungen sind nun rechtskräftig, entschied der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 22.10.2019, Az.: 2 StR 292/19).