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Davidstern-Skandal am AG Flensburg

Entschuldigung ein Fremdwort

Ein Davidstern an einer Kette
Davidstern-Kette (Symbolbild) © Adobe Stock / New Africa

Zur Verhandlung über eine antisemitische Straftat am AG Flensburg durfte eine jüdische Ärztin nicht mit ihrer Davidstern-Kette eintreten. Die Erklärung des Gerichts ist ein Problem – weil sie eben nur das ist, meint Patrick Mustu.

Anfang Juni wurde ein Ladenbesitzer, der an seinem Schaufenster ein Schild mit der Aufschrift "Juden haben hier Hausverbot!!!" angebracht hatte, vom AG Flensburg wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er eine Geldbuße von 1.200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen.

Der Verhandlung wollte eine Flensburger Ärztin als Zuschauerin beiwohnen. Sie ist selbst Jüdin, engagiert sich in einer Bürgerinitiative gegen Antisemitismus und trägt Zeit ihres Lebens eine Halskette mit einem Davidstern-Anhänger, den sie als Teil ihrer Identität begreift. Bei der Einlasskontrolle wurde sie aufgefordert, diese abzulegen. Ihr Vorschlag, die Kette unter ihrem Hemd zu verbergen, wurde abgelehnt, ebenso ihr daraufhin gemachter Vorschlag, diese abzunehmen und in ihrer Hosentasche zu verstauen. Letztendlich musste sie die Kette in einen Rucksack packen und außerhalb des Gerichtssaals zurücklassen.

Die Reaktion

Nachdem verschiedene Medien darüber berichtet hatten, gaben die Präsidenten des OLG  Schleswig und des LG Flensburg eine gemeinsame Pressemitteilung heraus. In dieser nahmen sie Bezug auf eine Anordnung, nach der es verboten war, Gegenstände mitzuführen, die geeignet waren, die Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen. Zugleich sprachen sie von einem "bedauerlichen Versehen" und einer "Unklarheit in der Kommunikation", da kleine Schmuckstücke in Form religiöser Symbole nicht gemeint gewesen seien.

Auf über einer Seite führten sie dann aus, dass Sicherheitsmaßnahmen dem Schutz der Verfahrensbeteiligten und der Zuschauerinnen und Zuschauer dienten, die Betroffene nicht widersprochen habe, die Situation nicht konfrontativ gewesen und im wohlverstandenen Interesse der Sicherheit gehandelt worden sei. Man werde sich in "klärenden Gesprächen" dafür "einsetzen", dass es künftig anders laufe.

Die Wirkung

Wie mag es ankommen, wenn in einer Erklärung von einem Versehen gesprochen wird, das in einem Wust an allgemeinen Ausführungen, schwammigen Erklärungen und Relativierungen ertränkt wird? Was helfen Hinweise auf Sicherheit und Ordnung und den zu gewährenden Schutz von Beteiligten, wenn jedem klar ist, dass ein Davidstern nichts gefährdet? Was will man uns damit sagen, dass die Situation nicht konfrontativ war – macht es das etwa besser, oder hätte sich die Betroffene lieber empören und schreien sollen? Und wie klingt es, dass kein "Widerspruch" erklärt wurde, über den eine Richterin hätte entscheiden können – wie soll jemand wissen, dass es diese Möglichkeit gibt, geschweige denn wie man sie wahrnehmen kann, um (vielleicht) doch noch Zugang gewährt zu bekommen?

Die Erklärungen der Justiz werfen mehr Fragen auf als sie beantworten. In der Außenwirkung führen sie zu Unverständnis und der verstörenden Frage, warum eine Jüdin mit ihrer Halskette die Sicherheit und Ordnung eines deutschen Gerichts gefährden soll. Die knapp 400 Wörter sind durchzogen von Erklärungen, die nichts erklären. Sie enthalten an zwei Stellen einen Ausdruck des Bedauerns, im Übrigen dominieren ausufernde Darstellungen zu diesem und jenem, die es keinen Deut besser machen. Eine Entschuldigung fehlt gänzlich.

Das Kommunikationsproblem

Für Juristinnen und Juristen mag das anders klingen. Verlautbarungen in sozialen Medien, die vom Oberlandesgericht bespielt werden, zeigen Eigenlob: Wir haben bedauert, erklärt und machen es künftig anders – so muss es sein! Und für einen Richter oder eine Rechtsanwältin ist das auch so. Sie empfinden die Herausstellung eines fehlenden Widerspruchs der Betroffenen nicht als Relativierung, sondern als Hinweis darauf, dass die zuständige Richterin nicht mitbekommen hat, wie ihre Anordnung umgesetzt wurde.

Das Problem ist nur, dass der Vorgang "mit Davidstern kein Zutritt" derart verstörend ist, dass hier der Empfängerhorizont (um in der juristischen Terminologie zu bleiben) eine große Rolle spielt. Schließlich richten sich diese Erklärungen nicht an Fachkreise, sondern an die breite Öffentlichkeit. Und die kann nur mit dem Kopf schütteln.

Absurd hoch drei

Der Vorgang ist in mehrfacher Hinsicht absurd. Zunächst der Sachverhalt an sich: Ein Symbol jüdischer Identität soll eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Dann, dass dies ausgerechnet bei einem Prozess geschieht, in dem es um einen antisemitischen Vorfall geht, der über die Grenzen Deutschlands hinaus Aufsehen erregt, internationale Berichterstattung und gleich mehrere Strafanzeigen – auch von einem israelischen Parlamentsabgeordneten – nach sich gezogen hat. Und schließlich die misslungene öffentliche Aufarbeitung. Der Präsident eines Gerichts ist auch Behördenleiter. Er steht an der Spitze der Verwaltung seines Hauses und ist verantwortlich für das, was in diesem geschieht. Jeder Veranstaltungsleiter, jeder Theaterintendant, jede Unternehmerin, Dezernentin, Politikerin und sonst wer hätte ein Problem, wenn so etwas in seinem oder ihrem Verantwortungsbereich geschehen würde. Man müsste sehr deutliche Worte der Entschuldigung finden – Beispiele gibt es genug. Warum das für Justizbehörden nicht gelten soll, erschließt sich nicht. Zumindest hätte man sich keinen Zacken aus der Krone gebrochen, der jüdischen Mitbürgerin eine Entschuldigung auszusprechen.

So sieht es die Betroffene auch selbst: "Bedauern und Entschuldigung sind nicht dasselbe", sagt sie. "Ich hätte mir eine klare und eindeutige Entschuldigung gewünscht. Und eine Übernahme von Verantwortung. Und ein Bewusstsein, was Worte bedeuten."

Letztendlich gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder die Verantwortlichen sind der Ansicht, dass das richtig gelaufen ist. Dann können Sie das erklären, ihre Argumente vortragen und bleiben nichts schuldig. Oder sie sind der Ansicht, dass das falsch gelaufen ist. Dann sollten sie das – gerade auch angesichts der sensiblen Thematik – klipp und klar benennen. In einer Deutlichkeit, die nichts zu wünschen übriglässt, das Bedauern unmissverständlich in den Vordergrund stellt und nicht in einen Pool von Darstellungen geworfen wird, der nicht relativierend gemeint sein mag, aber so daherkommt. In der Erklärung wird ständig auf andere und anderes gezeigt: der Mitarbeiter, der gehandelt hat; die Richterin, die zuständig war; die Betroffene, die nicht widersprochen hat; die Situation, die nicht konfrontativ war, usw. Dies tut ihr Übriges, den Eindruck fehlender Verantwortungsübernahme zu verfestigen.