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Juristische Ausbildung

Wollen Sie eine Ausbildungsreform, Frau Ministerin?

Frau hinter einem Bücherregal in einer Uni-Bibliothek
Wohin steuert die deutsche Juristenausbildung? © Adobe Stock / SENTELLO

Der Juristentag hat sich zu einer weitgehenden Reform des juristischen Staatsexamens bekannt. Ob die Forderungen umgesetzt werden, hängt aber von politischen Entscheidungsträgern ab. Die Bundesjustizministerin solle sich einschalten, fordert Quint Aly.

Ganze 56 Beschlüsse hat der 75. Deutsche Juristentag in seiner Abteilung "Juristische Ausbildung" getroffen: Mehr als doppelt so viele wie die Richtlinien des Juristentages vorsehen. Diese Vielzahl an Vorschlägen zeugt zunächst von einer regen Beteiligung und der großen Bedeutung, die der Debatte um die Zukunft der juristischen Ausbildung in Erfurt beigemessen wurde. Gleichzeitig wird die Rezeption der Vorschläge durch diese Granularität erschwert. Und nicht wenige der 56 Beschlüsse lesen sich vor allem als normative Bekenntnisse, ohne dass Ansätze zu erkennen wären, wie man diese auch tatsächlich umsetzen könnte.

Vor dieser unübersichtlichen Kulisse drohen zwei Aspekte übersehen zu werden, die sich rückblickend als besonders disruptiv erweisen könnten. Einerseits wurde in Erfurt nicht nur eine Ausbildungsreform beschlossen, sondern – und das ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert – auch eine grundlegende Examensreform. Zum anderen wird eine politische Verantwortungsübernahme eingefordert, die so konkret formuliert ein Novum darstellt. Wer nämlich die Beschlüsse der Abteilung aufmerksam liest, kommt nicht umhin, seinen Blick nach Berlin zu richten: auf die Bundesjustizministerin.

Das Examen soll bleiben, doch nichts beim Alten

Zunächst einmal muss man festhalten, dass sich die Abteilung ausdrücklich und mit großer Mehrheit zu den Staatsprüfungen als Zugangsvoraussetzung zu den regulierten juristischen Berufen bekannt hat. Und auch einige bereits sehr konkrete Vorstöße, wie etwa die Einführung einer Wahlfachklausur zur stärkeren Spezialisierung, sind abgelehnt worden. 

Umgekehrt wurde aber Änderungsbedarf in nahezu allen Fragen festgestellt, die das juristische Prüfungssystem ausmachen. So einigte man sich darauf, das Gewicht in der Ausbildung zwischen Dogmatik, Grundlagenfächern und Schlüsselqualifikationen zu ändern, mehr Möglichkeiten zur Abschichtung und mehr Auslagerung auf universitätsbegleitende Prüfungen zu schaffen, sowie einheitliche Bewertungskriterien und neue, kompetenzorientierte Prüfungsformate zu entwickeln. Auch der Vorschlag, die Nutzung von Kommentaren bereits in der ersten Staatsprüfung zuzulassen, wurde trotz Gegenrede einiger Vertreter und Vertreterinnen der Justizprüfungsämter schlussendlich angenommen. Die geforderte Kürzung von Sachverhalten und die Reduzierung des Prüfungsstoffs auf ein Minimum standen von vornherein kaum ernsthaft zur Debatte; beide Beschlüsse fanden eine deutliche Mehrheit. 

Wenn also die Inhalte, die Methoden, der Zeitpunkt und die Rahmenbedingungen der Staatsprüfungen geändert werden sollen, handelt es sich in der Gesamtschau um eine grundlegende Examensreform. Während sich der Juristentag grundsätzlich zum Standort Staatsprüfung bekennt, fordert er gleichzeitig nicht weniger als eine Kernsanierung. Eine derart umfassende und zugleich spezifische Kritik am aktuellen Prüfungssystem war außerhalb der rechtsdidaktischen Forschung schon länger nicht mehr zu hören.

Experimentierklauseln für die juristische Ausbildung

Daneben beschäftigte man sich in Erfurt ausführlich mit der Metaebene, konkret mit der Frage, wie die Steuerung der juristischen Ausbildung künftig zu organisieren sei. Mit inhaltlichen Reformen scheint man ohne Verfahrensreformen also nicht mehr zu rechnen. Zwei der Thesen, die unter dem Stichwort "Governance" verhandelt wurden, lassen aus politischer Sicht besonders aufhorchen. 

Dies gilt zunächst für die geforderte Aufnahme von Experimentierklauseln in das Deutsche Richtergesetz sowie die Landesausbildungsgesetze. Zwar haben Experimentierklauseln als solche in Ausbildungsfragen eine lange Tradition, von der einstufigen Juristenausbildung in den siebziger Jahren bis zur Modellklausel in der Approbationsordnung für Ärzte (§ 41 ÄApprO), die bis heute gilt. Inhaltlich ist die Forderung also gar nicht so neu. Und doch passt sie gut in die Zeit, nennt doch auch die Bundesregierung im Abschnitt "Bürokratieabbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz" ihres Koalitionsvertrags explizit Öffnungs- und Experimentierklauseln als Tool, um die Gestaltungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen zu stärken. 

KoA-Vorsitzende konziliant, Bayern widerspricht der Wissenschaft  

Doch wer soll die geforderte Kernsanierung nun verantworten? Bereits im Vorfeld des Juristentages dürften hierbei nur noch die wenigsten an den Ausschuss zur Koordinierung der Juristenausbildung (KoA) gedacht haben. Noch im Juni hatte dieser eilends berichtet, die juristische Ausbildung sei auch weiterhin bewährt und anerkannt, lediglich im Detail anpassungsbedürftig. Entsprechend zeigte sich dessen Vorsitzende Corinna Dylla-Krebs auch in Erfurt kaum zu Reformen bereit, wohl aber im Ton konziliant und mit hilfreichen Einblicken in die Verwaltungsperspektive.

Das Landesjustizprüfungsamt Bayern dagegen ließ die Mehrheit der Anwesenden rat- bis fassungslos zurück. Neben zynischen Kommentaren zur angeblich fehlenden Härte der Staatsprüfungen, stellte man sich fachfremd und selbst nach entsprechender Einordnung durch die Psychologin Alicia Mohnert und den Rechtspsychologen Daniel Effer-Uhe gegen jede empirische Evidenz: Für die Prüfenden im Staatsexamen gelte der Ankereffekt, eines der weltweit am besten untersuchten Phänomene der Kognitionspsychologie, jedenfalls nicht, meint man im bayerischen Prüfungsamt. Der Ankereffekt beschreibt das Phänomen, dass sich Menschen bei numerischen Entscheidungen häufig an einem vorgegebenen Vergleichswert orientieren. Basierend darauf wird immer wieder eine "blinde" Zweitkorrektur im Staatsexamen gefordert, da ein Korrektor, der die Erstnote kennt, kaum mehr unabhängig bewerten könne. Seine wissenschaftsskeptische Haltung bestätigte das Pressereferat des Bayrischen Justizministeriums auch im Nachgang auf Nachfrage von beck-aktuell. Wenngleich die anwesenden Justizprüfungsämter also unterschiedlich auftraten, zeigte spätestens das Abstimmungsverhalten: Ohne politisches Mandat wird der KoA die Beschlüsse des Juristentages nicht aufgreifen. 

Das BMJV sollte Farbe bekennen

Somit fällt der Blick nach Berlin auf Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Zwar fehlt ihr die Zuständigkeit für Ausbildungsgesetze der Länder, die geforderten Änderungen am Deutschen Richtergesetz liegen dagegen klar beim Bund. Und gerade bei der Forderung, eine ständige Kommission zur Entwicklung der juristischen Ausbildung in ihrem Ministerium einzurichten, ist ihre Initiative gefragt. Diese Maßnahme ließe sich sogar problemlos in Ressortverantwortung umsetzen, ohne sich mit dem Koalitionspartner abstimmen zu müssen. Die hiermit verbundene Koordinationsrolle, damit Bund und Länder der gemeinsamen Verantwortung für die Ausbildung gerecht werden können, wäre für ihr Haus zudem kein Neuland und ließe sich auch ohne größeren Ressourcenaufwand bewältigen. 

Die üblichen Argumente, um sich von politischer Verantwortung zu befreien, greifen vorliegend also nicht. Ob die Kommission kommt und die Reformdebatte damit endlich an Struktur gewinnt, hängt daher maßgeblich davon ab, ob die Ministerin bereit ist, genau diese Verantwortung anzunehmen. Denn zur Wahrheit gehört auch: Die Frage der juristischen Ausbildung bleibt kontrovers. Wer sich ihrer annimmt, kann nicht nur mit Applaus rechnen. Bisher jedenfalls scheint es Hauslinie zu sein, sich auf eine abwartende Rolle zu beschränken: Eine kleine Anfrage des Abgeordneten Helge Limburg beantwortete der Staatssekretär im Bundesjustizministerium (BMJV) Frank Schwabe Anfang Juli noch mit Verweis auf die fehlende Zuständigkeit, der Bund setze lediglich den Rahmen. Ob die Bundesjustizministerin tatsächlich in diese Diskussion einsteigt, werden jedoch die kommenden Wochen zeigen. Bekanntlich ist Hubig eine Politikerin, die reagieren und umschwenken kann, wenn es darauf ankommt. Unter Beweis gestellt hat sie das zuletzt beim Konsensprinzip im Sexualstrafrecht.

Unterdessen war für die SPD Mecklenburg-Vorpommern anscheinend schon vor dem Juristentag die Zeit gekommen, um grundsätzlich zu werden: Das dortige Wahlprogramm nennt die Anrechnung von Vornoten als Maßnahme, um gegen die künstlich geschaffene Drucksituation im Staatsexamen vorzugehen. Eine Verständigung auf Bundesebene scheint hierfür unausweichlich. Im Ergebnis kann aber dahinstehen, ob der entscheidende Impuls vom Deutschen Juristentag oder von den eigenen Reihen ausgeht. Was zählt, ist, dass es nicht bei bloßen Impulsen bleibt. Und geht man in Berlin den ersten Schritt, werden weitere folgen.