"Generelle KI-Verbote an der Uni gehen an der Realität vorbei"

Zitiervorschlag
Dr. Jannina Schäffer; Claudia Jandek: "Generelle KI-Verbote an der Uni gehen an der Realität vorbei". beck-aktuell, 29.10.2026 (abgerufen am: 29.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208631)
Claudia Jandek hat die KI-Regeln an allen 47 deutschen Jurafakultäten untersucht. Im Gespräch erklärt die Legal-Tech-Expertin, warum die Unterschiede groß sind, weshalb pauschale Verbote wenig bringen und wo die Ausbildung der Praxis hinterherhinkt.
beck-aktuell: Sie haben die Regelungen zum KI-Einsatz an 47 juristischen Fakultäten untersucht und für die JuS zusammengefasst. Welche Ergebnisse Ihrer Recherche haben Sie am meisten überrascht?
Claudia Jandek: Ich habe im Frühjahr mit der Recherche begonnen. Schon während ich die Informationen gesammelt und Rückmeldungen eingeholt habe, ist mir aufgefallen, wie stark sich die Situation verändert. Prüfungsordnungen werden angepasst, Vorgaben entstehen teilweise auf Fakultäts- oder sogar Lehrstuhlebene. Vieles befindet sich gerade im Umbruch.
Besonders gefreut hat mich, dass einige Fakultäten KI inzwischen sehr früh in die Ausbildung integrieren. In Würzburg etwa spielt das Thema ab dem Sommersemester 2027 als Pflichtvorlesung im Grundlagenstudium eine Rolle. Insgesamt gibt es mehr Fakultäten, die KI-Tools aktiv aufgreifen und Studierenden entsprechende Möglichkeiten eröffnen. Das ist auch für die Entscheidung interessant, wo man eigentlich studieren sollte, wenn man sich früh mit KI beschäftigen will.
"Viele Fakultäten wollen voneinander lernen"
beck-aktuell: Warum tut sich die Rechtswissenschaft aus Ihrer Sicht bei der Implementierung von KI in die Ausbildung schwerer als andere Disziplinen?
Jandek: Die juristische Ausbildung ist an vielen Stellen reformbedürftig. Zwar gibt es inzwischen zahlreiche Initiativen und auch politische Signale für Veränderungen, aber das Studium ist sehr breit angelegt. Deshalb konzentrieren sich die Verantwortlichen oft auf die Aspekte, die sie selbst für besonders wichtig halten.
Ich habe die Diskrepanz auch persönlich erlebt. Seit 2022 beobachte ich, dass KI in der juristischen Ausbildung lange kaum eine Rolle gespielt hat, während sich die juristische Arbeitswelt bereits massiv verändert. Arbeitsweisen und Tätigkeiten entwickeln sich durch KI enorm weiter. Aber auch die Arbeitswelt für Juristinnen und Juristen ist divers und vielschichtig, sodass es nicht die eine Lösung gibt.
beck-aktuell: Wie haben die Fakultäten auf Ihre Anfragen reagiert?
Jandek: Sehr unterschiedlich. Ich habe mich zunächst gefreut, dass überhaupt ein großer Teil der Fakultäten geantwortet hat. Manche wollten über neue Erkenntnisse informiert werden und baten darum, auf dem Laufenden gehalten zu werden.
Insgesamt habe ich viel Offenheit erlebt. Viele Verantwortliche haben deutlich gemacht, dass sich ihre Regelungen gerade entwickeln und dass sie sich selbst noch in einem Lernprozess befinden. Es gab durchaus Interesse daran, die eigene Situation mit anderen Fakultäten zu vergleichen.
"Wichtig ist, wie KI auf den Lernprozess wirkt"
beck-aktuell: Lassen sich bei den 47 verschiedenen Regelungen auch Gemeinsamkeiten erkennen?
Jandek: Das große Thema sind natürlich Hausarbeiten und andere schriftliche Prüfungsleistungen. Dabei geht es aus meiner Sicht aber weniger um die Frage, ob KI pauschal erlaubt oder verboten werden sollte. Wichtiger ist die Frage, welchen Einfluss KI auf den Lernprozess hat.
Wer KI bei einer Hausarbeit einsetzt, kommt oft schneller voran. Für Aufgaben, die den Lerneffekt der Hausarbeit nicht schmälern, etwa die Recherche, kann das nützlich sein, solange man die Ergebnisse selbst prüft. Aber auch hier sollte man erst selbst die Anspruchsgrundlagen heraussuchen und die Argumentation erarbeiten. Denn die eigentliche juristische Leistung entsteht dadurch, dass man sich selbst mit den Problemen auseinandersetzt. Dieser Lernprozess prägt sich wesentlich stärker ein als ein Ergebnis, das weitgehend von einer KI erzeugt wurde.
Die Studierenden werden KI ohnehin nutzen. Entscheidend ist daher, wie ernst die Universitäten das Thema nehmen, welche Leitplanken sie setzen und welche Kompetenzen sie vermitteln.
beck-aktuell: Welche Leitplanken halten Sie für sinnvoll?
Jandek: Im Mittelpunkt sollte der Aufbau von KI-Kompetenz stehen. Die Frage ist, wie detailliert Vorgaben überhaupt sein können, wenn ihre Einhaltung oft nur schwer überprüfbar ist. Deshalb sollten Fakultäten ihre Prüfungsformate KI-resilient gestalten, etwa durch mündliche Anteile, die zeigen, ob jemand den Inhalt wirklich durchdrungen hat.
Viel wichtiger ist es meines Erachtens, Studierenden zu vermitteln, dass sie sich langfristig selbst schaden können, wenn sie wesentliche Lernschritte an die KI delegieren. Das betrifft das Examen ebenso wie den späteren Beruf. Wer methodische Fähigkeiten am Anfang nicht entwickelt, holt das später nur sehr schwer nach. Deshalb halte ich es für entscheidend, die Bedeutung dieser Fähigkeiten immer wieder zu verdeutlichen.
"Studierende schaden sich sonst selbst"
beck-aktuell: Gibt es noch Fakultäten, die aufgrund dieser Bedenken KI vollständig verbieten?
Jandek: Ein vollständiges Verbot für häusliche Arbeiten habe ich in meiner Bestandsaufnahme bei keiner Fakultät gefunden. Am restriktivsten sind Fakultäten wie Tübingen, die KI auf Recherche, Rechtschreibung und Formatierung beschränken und jede übernommene KI-Textpassage als Täuschungsversuch werten. Andernorts, etwa im Saarland, können einzelne Prüfende KI für ihre Aufgaben ausschließen.
beck-aktuell: Und was halten Sie davon?
Jandek: Ich halte wenig von einem Verbot. Es löst das eigentliche Problem nicht. Die Ausbildung sollte auf die spätere Berufspraxis vorbereiten. Im ersten oder zweiten Semester kann man über unterschiedliche didaktische Konzepte diskutieren. Fakultäten dürfen selbstverständlich eigene Wege gehen. Ein generelles KI-Verbot halte ich aber für realitätsfern. Die Technologie wird in der Praxis genutzt. Darauf muss die Ausbildung reagieren.
beck-aktuell: Welche Probleme ergeben sich für Studierende aus den vielen unterschiedlichen Regelungen?
Jandek: Zunächst müssen Studierende sehr genau wissen, welche Vorgaben für die jeweilige Prüfungsleistung gelten. Teilweise unterscheiden sich die Anforderungen bereits zwischen verschiedenen Leistungsnachweisen derselben Fakultät.
Daneben stellt sich aber die grundsätzliche Frage, wie man KI beim Lernen sinnvoll einsetzt. Es geht nicht nur darum, was erlaubt ist. Es geht darum, welchen Nutzen man tatsächlich daraus zieht. Wer KI klug benutzt, kann profitieren. Wer sie lediglich Aufgaben erledigen lässt, nimmt sich oft wichtige Lernchancen.
"KI kann eine hervorragende Lernpartnerin sein"
beck-aktuell: KI kann inzwischen deutlich mehr als Texte schreiben. Welche sinnvollen Einsatzmöglichkeiten sehen Sie im Studium?
Jandek: Auch wenn das zentrale Fundament die juristische Methodenlehre bleibt, kann KI beim Lernen sinnvoll eingesetzt werden. Wenn Studierende beispielsweise ein Prüfungsschema oder einen Prüfungsmaßstab eigenständig erarbeitet und durchdrungen haben, können sie anschließend ihre eigene Klausurlösung anhand dieses Maßstabs von der KI überprüfen lassen, Verständnisfragen stellen oder sich Zusammenhänge erklären lassen. KI eignet sich hier gut als Sparring-Partnerin. Wichtig bleibt allerdings die Reihenfolge: Zuerst sollte die eigene Auseinandersetzung mit dem Stoff stehen. Danach kann KI als Lernpartnerin dienen und zusätzliche Perspektiven eröffnen.
Ein weiteres spannendes Beispiel kommt von der UZH Zürich. Dort sollen Studierende mit KI-generierten Texten arbeiten, die gezielt Fehler oder argumentative Schwächen enthalten. Die Aufgabe besteht darin, diese Fehler zu erkennen. Das ist aus meiner Sicht sehr nah an der späteren Berufspraxis. KI erzeugt häufig überzeugend formulierte Texte, die inhaltlich dennoch Lücken aufweisen. Wer lernt, solche Texte kritisch zu prüfen, entwickelt eine Fähigkeit, die künftig enorm wichtig sein wird.
"Verifizieren wird zur Schlüsselkompetenz"
beck-aktuell: Die juristische Ausbildung wird seit Jahren kritisiert. Expertinnen und Experten sind sich einig, dass sie reformbedürftig ist. Verschärft KI dieses Problem?
Jandek: Definitiv. Ein gutes Beispiel ist das Verifizieren von KI-Ergebnissen. Diese Fähigkeit spielt in der juristischen Ausbildung bislang kaum eine Rolle. Im Berufsleben wird sie dagegen immer wichtiger. Früher begann juristische Arbeit häufig bei null. Man recherchierte Quellen, erschloss Zusammenhänge und entwickelte daraus eigene Texte. Heute startet man oft mit einem KI-Ergebnis und überprüft anschließend dessen Qualität. Dieses Verifizieren ist eine eigene Kompetenz. Man prüft nicht nur Quellen, sondern hinterfragt den gesamten Gedankengang.
Genau dieser Wandel findet in der Ausbildung bislang noch viel zu wenig statt. Deshalb sehe ich hier eine deutliche Lücke zwischen Studium und Berufspraxis.
"Die Ausbildung hinkt der Praxis hinterher"
beck-aktuell: Haben Jurastudierende an den Universitäten überhaupt schon Zugang zu juristischen KI-Systemen?
Jandek: Das ist sehr unterschiedlich. Private Hochschulen verfügen oft über mehr Möglichkeiten, Partnerschaften mit Anbietern einzugehen und solche Systeme bereitzustellen.
Interessant finde ich aber auch Ansätze, die gar nicht auf teure Speziallösungen angewiesen sind. Universitäten verfügen bereits über umfangreiche Sammlungen von Musterklausuren und Lösungsskizzen. Schon eine geschützte Umgebung, in der die Fakultät Musterklausuren und Lehrmaterial ablegt, würde viel bewirken. Erste Ansätze gibt es: An der LMU greift OneTutor per RAG auf die Materialien der jeweiligen Veranstaltung zurück, die HU Berlin stellt ein eigenes KI-Tool bereit.
beck-aktuell: Gibt es bereits Lehrstühle, die Prompt-Sammlungen bereitstellen – beispielsweise, um den Gutachtenstil zu optimieren oder juristische Definitionen abzufragen?
Jandek: Ja, allerdings häufig nur innerhalb der jeweiligen Einrichtungen. Mir persönlich hat so etwas im Referendariat gefehlt. Deshalb habe ich selbst viel ausprobiert und festgestellt, dass manche Ansätze zwar kurzfristig praktisch wirken, aber den eigenen Lerneffekt verringern. Genau deshalb habe ich in meiner JuS-Beitragsreihe auch viele konkrete Beispiele aufgenommen. Dort geht es auch um die Frage, wie sinnvolle Prompts aussehen können und wo die Grenzen liegen.
beck-aktuell: Welche drei Maßnahmen sollten Fakultäten beim Thema KI jetzt unbedingt sofort angehen?
Jandek: Erstens sollten sie weiterhin konsequent methodische Kompetenzen stärken. Das ist unabhängig von KI wichtig. Jurastudierende müssen lernen, Zusammenhänge zu verstehen, Probleme zu analysieren und juristisch zu argumentieren.
Zweitens sollten KI-Systeme nicht verdrängt, sondern früh in die Ausbildung eingebunden werden. Dabei geht es um einen reflektierten Umgang mit den Möglichkeiten und Grenzen dieser Werkzeuge.
Drittens braucht es mehr Aufklärung darüber, wie KI tatsächlich funktioniert. Studierende sollten früh verstehen, warum Halluzinationen entstehen können, wann KI besonders fehleranfällig ist und wie sich Ergebnisse kritisch überprüfen lassen.
"Probiert KI bewusst aus!"
beck-aktuell: Welche Angebote empfehlen Sie Studierenden, die sich zusätzlich fortbilden möchten?
Jandek: Wer verstehen möchte, wie KI den juristischen Berufsalltag verändert, findet inzwischen zahlreiche Vorlesungen, Veranstaltungen und Praxisformate. Etwa die jährliche Legal-Tech-Ringvorlesung an der Universität Passau, die auch aufgezeichnet wird. Sehr hilfreich sind außerdem Legal-Tech-Initiativen und studentische Vereine an vielen Fakultäten.
Spannend sind auch Hackathons oder interdisziplinäre Veranstaltungen, bei denen Juristinnen und Juristen mit Menschen aus anderen Fachrichtungen zusammenarbeiten. Dort bekommt man oft innerhalb weniger Tage Einblicke, die im regulären Studium kaum möglich sind.
Und natürlich hilft es, selbst Erfahrungen zu sammeln. Wer KI bewusst ausprobiert und gleichzeitig lernt, Ergebnisse kritisch zu hinterfragen, entwickelt ein deutlich besseres Verständnis für die Technologie.
beck-aktuell: Vielen Dank für das Gespräch.
Zitiervorschlag
Dr. Jannina Schäffer; Claudia Jandek: "Generelle KI-Verbote an der Uni gehen an der Realität vorbei". beck-aktuell, 29.10.2026 (abgerufen am: 29.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208631)




