Herzerwärmende Urteile von der KI?

Zitiervorschlag
Michael Dollmann: Herzerwärmende Urteile von der KI? . beck-aktuell, 27.10.2026 (abgerufen am: 27.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208371)
1996 veröffentlichte der britische Jurist Richard Susskind sein einflussreiches Werk über die Zukunft des Rechts. Zum 30. Geburtstag von "The Future of Law" blickt er zurück – und in eine Zukunft, in der der Mensch fehlerhafter ist als die KI.
Susskinds damalige These, Technologie werde die Art transformieren, wie wir Recht sprechen und praktizieren, klingt heute banal. In der Zeit vor der Jahrtausendwende (mit insgesamt 35 Millionen Internetnutzerinnen und -nutzern weltweit) war sie allerdings fast revolutionär. Die meisten Mainstream-Anwälte hätten seine Ideen als "lächerlich" (ludicrous) empfunden, schreibt er im Vorwort der Neuauflage. Leitende Offizielle der Law Society von England und Wales hätten gefordert, so Susskind, ihm keine öffentliche Bühne für seine aufrührerischen Ansichten zu bieten.
In seiner Jubiläumsauflage wirft der Brite erneut einen eingehend begründeten Blick in die Kristallkugel. Nach der Einleitung folgt dann der Text der Erstauflage, jeweils eingerahmt durch eine – durchaus selbstkritische – Einschätzung dazu, wie gut der Inhalt der Kapitel gealtert ist. Insoweit kann man festhalten, dass nicht jede Prognose zu 100% eingetroffen ist – wie sollte es über einen Zeitraum von 30 Jahren rapider technischer Innovation auch anders sein –, aber seine Kernthesen die Entwicklung vorhergezeichnet haben.
Dies vorausgeschickt, erfordert das Buch ein Interesse an der Entwicklungsgeschichte der Technikrevolution im Recht, um es mit Genuss zu lesen. Diese Reise in die Vergangenheit mag so manche Leserin faszinieren. Wer den Fokus lieber auf die faszinierende Zukunftsvision legen möchte, die der Autor entwirft, mag den Blick zurück – in eine Zeit, die man zudem hauptsächlich selbst bereits miterlebt hat – zeitweise als eher anstrengend empfinden.
Was hält die Zukunft nun aus Sicht von Richard Susskind für die Rechtsbranche bereit?
"What if AGI?"
Prämisse seiner Vorhersage ist die Annahme, dass wir uns zumindest darauf vorbereiten müssten, dass die Allgemeine Künstliche Intelligenz (Artificial General Intelligence, kurz AGI) ungefähr im nächsten Jahrzehnt Realität werden könnte. Susskind verweist insoweit darauf, dass er sich seit 45 Jahren mit KI beschäftige, aber es in den vergangenen fünf Jahren mehr Fortschritte gegeben habe als in den 40 Jahren zuvor. Mark Zuckerberg hat gerade am Montag mitgeteilt, Meta habe bis zu 200 Milliarden Dollar auf KI-Fortschritte "verwettet", und auch Susskind sieht keine Anhaltspunkte für eine Verlangsamung der Entwicklung.
Im Gegensatz zu heutigen Systemen müsste die AGI nicht für einzelne Anwendungen trainiert werden, sondern besäße geistige Fähigkeiten, die in ihrer Struktur dem menschlichen Denken ähneln. Diese Erfindung wäre nach Ansicht von Richard Susskind die bedeutendste einzelne Erfindung in der Geschichte der Menschheit ("single-most significant technological advance in the history of humankind"). Dabei solle man nicht versuchen, die künftige AGI oder gar Superintelligenz, also eine dem Menschen überlegene KI, in die heutigen gesellschaftlichen Strukturen zu pressen. Mit dem endgültigen Übergang von der auf dem Buchdruck basierenden aktuellen Epoche zur digitalen Gesellschaft müsste man sich auf eine neue Gesellschaft vorbereiten, inklusive der damit verbundenen Umwälzungen ("saving humanity with and from AI is the defining challenge of our era").
Anders als bei der fehlerbehafteten KI der Gegenwart müsse man sich jedenfalls, so Susskind, in naher Zukunft darauf einstellen, dass die derzeit allseits geforderte Kontrolle der KI-Ergebnisse durch den "human in the loop" mehr schaden als nutzen würde.
Diese Zukunft sieht Susskind hauptsächlich als Chance an, vor allem im Vergleich zur Gegenwart. Den Zustand des heutigen Rechtssystems findet er bedenklich. Komplizierte Regeln behinderten den Rechtsstaat, erschwerten den Zugang zum Recht und erfüllten nicht die Bedürfnisse des Markts. Bei all diesen Aspekten könne die KI Abhilfe schaffen.
Die Gerichte
Dabei solle man in der Justiz nicht versuchen, neue Technik auf ein altes System zu pfropfen. Es gebe durch die Demokratisierung der Informationen durch die KI keine Notwendigkeit mehr, ein Recht von Anwälten und Richterinnen für Anwälte und Richterinnen zu schaffen. Wolle man den Zugang zum Recht erweitern, müsse man ein System für Nutzerinnen und Nutzer schaffen, die keine Anwälte seien. Derzeit, so Susskind, mache die KI noch Fehler, aber er freue sich auf die Zukunft, in der Laien einen besseren Zugang zum Recht hätten, wenn sie selbst ihre Rechte wahrnehmen könnten.
Die Frage, wie die heutigen Gerichte mit der Flut an KI-Schriftsätzen klarkommen werden, beantwortet Susskind eindeutig: gar nicht, sie würden es nicht schaffen. Er ist damit nicht weit weg von Hinnerk Wißmann, der in einem Editorial für die NJW die KI-Flut als "Systemsprenger" ansah.
Vergleichsweise konsensfähig erscheint seine Vorstellung eines Online-Gerichts, bei dem man sich von der gleichzeitigen Anwesenheit der Parteien im Gerichtssaal löst und asynchrone Lösungen einführt.
Urteile lieber von der KI von morgen als vom fehlbaren Menschen?
Radikaler ist die Vorstellung einer zukünftigen zweiten Generation des Online-Gerichts, bei der Entscheidungen durch eine AGI gefällt werden. Als Gedankenexperiment solle man davon ausgehen, dass diese KI einem menschlichen Richter überlegen sei. Warum solle man dann weniger fähige Menschen noch entscheiden lassen? Susskind räumt ein, dass die Frage, ob Richter ersetzt werden können, die kontroverseste ist und aus Sicht der heutigen Rechtswissenschaft einfach zu beantworten: Es sei unmöglich und unethisch.
Susskinds Ansatz ist hingegen, das Problem aus der Sicht der Nutzer und Nutzerinnen zu betrachten, die von KI-Entscheidungen profitieren würden. Im Strafrecht könnte es sein, räumt er ein, dass Menschen trotz möglicher "besserer" Entscheidung durch eine KI von einer Jury aus ihresgleichen (bezogen auf die Laienjury im Common Law System) beurteilt werden wollten. Ansonsten könne er sich aber gut vorstellen, dass Menschen in der Zukunft auf ihr Recht pochen würden, ihre Streitigkeiten von einer fortschrittlichen KI und nicht von einem fehlbaren Menschen entscheiden zu lassen.
Es sei eine schöne Vorstellung, eine KI zu entwerfen, die sich auf die Gedanken und Erfahrungen der besten Richter und Philosophinnen aus den vergangenen Jahrhunderten stützen und Entscheidungen treffen könnte, so Susskind, deren Begründungen das Herz erwärmen und dem menschlichen Gerechtigkeitsempfinden entsprechen würden.
Die Anwaltschaft
Für Anwälte und Anwältinnen sagt Richard Susskind eine grundlegende Umwälzung voraus. Zweck des Rechts sei es nicht, die Anwaltschaft mit Arbeit zu versorgen, ebenso wie es nicht Aufgabe von Krankheiten sei, Ärztinnen und Ärzten zu einem steten Einkommen zu verhelfen. Die KI-Revolution vor dem Hintergrund der Frage zu betrachten, was sie für Anwälte bedeutet, sei verfehlt. Es sei bezeichnend, dass bei Durchbrüchen in der Medizin auch nicht zuerst gefragt werde, was neue Therapien für Ärztinnen und Krankenhäuser bedeuteten. Insofern müssten auch hier die Interessen der Mandantschaft an erster Stelle stehen.
Man müsse sich klar machen, dass Rechts-KI langfristig keine KI für Anwälte sein werde. Vielmehr werde KI Laien ermächtigen, ihre Rechtsangelegenheiten selbst zu regeln. Damit werde der Rechtsstaat mit technischer Unterstützung in die Hände von jedermann gelegt.
Der Bedarf an klassischer Beratung und Vertretung werde drastisch zurückgehen – möglicherweise bilde auch hier wieder das Strafrecht eine Ausnahme.
Die Hoffnung von Anwälten, KI könne nie ihre Instinkte, Kreativität oder ihren persönlichen Touch ersetzen, hält Susskind für trügerisch. Mandanten wollten Lösungen – auf welchem Weg auch immer. Er illustriert dies am Beispiel eines Werkzeugherstellers: Dieser verkaufe letztlich keine Bohrer, sondern Löcher in der Wand. Darin bestehe das einzige Interesse der Kunden.
Es ist kein Untergangsszenario, das der Autor hier entwirft. Anwältinnen und Anwälte müssten sich allerdings entscheiden, ob sie mit KI konkurrieren oder KI entwerfen wollten. Der erste Ansatz hat nach Auffassung von Susskind keine Zukunft. Ein neues Aufgabenfeld ergebe sich hingegen beim Entwerfen der KI-Systeme, die die heutigen Anwälte ersetzen würden. Solange KI nicht KI entwerfe (was noch in der Zukunft liege), müsse jemand die Anwendungen bauen. Hierin liege die große Chance des Rechtsmarkts. Kunden und Kundinnen zahlten dann nicht mehr für die Zeit von Fachleuten, sondern für die Lizenzierung ihrer Produkte.
Was bleibt
Richard Susskinds Werk ist kein beruhigendes Buch. Das will es auch nicht sein. Auch wenn nicht jede These zutreffen wird, sind seine Überlegungen größtenteils gut begründet sowie nachvollziehbar. Man wird sich auf diese Veränderungen einstellen müssen.
Schwer vorstellbar erscheint aber, dass Menschen die – wenn auch richtigen und womöglich gar herzerwärmenden – Worte einer Maschine der Entscheidung eines fehlbaren Richters vorziehen würden. Das fängt bei der Frage an, was im Kontext rechtlicher Entscheidungen "richtig" ist. Wenn man vom Zweck des Rechts ausgeht, das menschliche Zusammenleben harmonisch zu gestalten, könnte man wohl sagen, dass richtig ist, was dem Rechtsfrieden dient. Dem Rechtsfrieden dient letztlich eine Entscheidung, die von den Menschen akzeptiert wird.
Akzeptanz richtet sich aber nicht nach rein logischen Kriterien. Rolf Schwartmann sagte jüngst im Interview mit beck-aktuell.HEUTE IM RECHT, rechtliches Gehör gewähre man nicht durch eine Maschine. Gefühl ist hier das Stichwort. Oder, um Schwartmanns Vergleich von KI mit dem Video Assistant Referee im Fußball zu borgen: Hat jemand den Eindruck, dass die Fans über die größere Objektivität der Entscheidungen glücklich sind? Wurden Fußballfans auch zu Technikfans? Die Rückmeldungen während der WM in diesem Jahr haben einen gegenteiligen Eindruck hinterlassen.
Während Susskind bezüglich der Gerichte möglicherweise den Faktor Mensch unterschätzt, zeichnet sich die Demokratisierung der Rechtsverfolgung bereits ab. Man denke etwa an das Sozialrecht. Dort gleichen, so die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in ihrem Interview mit der NJW, Bürgerinnen und Bürger mittels KI den Mangel an Anwälten aus. Wie weit die Entwicklung fortschreitet, hängt letztlich nur noch von der technischen Entwicklung ab. Soll man sich wünschen, dass die KI den Sprung nicht schafft? Richard Susskind würde diese Frage empathisch verneinen.
The Future of Law, Reflections and Predictions, Richard Susskind, 2. Aufl. 2026, Oxford University Press, 336 S., ISBN: 978-0-19-791908-8, ca. 25,50 Euro, englische Sprache
Zitiervorschlag
Michael Dollmann: Herzerwärmende Urteile von der KI? . beck-aktuell, 27.10.2026 (abgerufen am: 27.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208371)




