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Interview

Zu viel Doppelarbeit und Doppelausgaben

Mann vor Laptop mit KI-Symbolen
© Suriya/adobe

Die Frage, wie der Rechtsstaat durch Digitalisierung und Modernisierung funktionsfähig bleibt, beschäftigt Rechtspolitik und Justiz seit vielen Jahren.

Jetzt erhöhen die anstehende Pensionierungswelle und die zunehmenden KI-basierten Eingaben von Rechtsuchenden und Anwälten den Druck, digitale Anwendungen und Automatisierung schneller und praxisnäher einzuführen. Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beschäftigt sich mit dem Thema seit ihrer ersten Amtszeit Anfang der 2000 er Jahre, heute vor allem als Kongresspräsidentin des Digital Justice Summit, der nächsten Monat in fünfter Auflage stattfindet.

NJW: Die Sozialgerichtsbarkeit wird mit KI-generierten Klagen überschwemmt. Sie sind oft lang, wirr, voll mit Zitaten und Fundstellen, die es nicht gibt. Die Bürger, die für ihre Anliegen häufig keine Anwälte finden, helfen sich selbst. Sind das erste Anzeichen dafür, das KI-Klagen und Schriftsätze die Gerichte massiv belasten werden?

Zypries: Das Problem ist in der Sozialgerichtsbarkeit besonders groß, weil es dort keine attraktiven Verdienstmöglichkeiten für Rechtsanwälte gibt. Deshalb können sich die Bürgerinnen und Bürger jetzt selbst helfen – mit KI. An den Gerichten, bei denen kein Anwaltszwang herrscht, wird man Vergleichbares sicherlich auch bald beobachten können. Das ist natürlich ein großes Problem für die Justiz, die das allerdings sieht und schon reagiert: die Sozialgerichte Hamburg und Frankfurt bieten bereits Hilfe bei der Antragstellung an. Geprüft wird eine Längenbegrenzung für Schriftsätze ebenso ein Anwaltszwang und die Aufhebung der Kostenfreiheit in der Sozialgerichtsbarkeit.

NJW: Wäre es nicht die richtige Reaktion der Gerichte, solche Eingaben selbst mit KI zu bearbeiten?

Zypries: Ein ‚Vorchecken‘ und Herausfiltern der wesentlichen Argumente mittels KI halte ich für eine adäquate Reaktion. Aber natürlich muss dann eine Richterin oder ein Richter die Sache bearbeiten. Für die Sozialgerichte ist gerade eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe dabei zu klären, ob es nicht ein gemeinsames KI-System aller Länder geben könnte. Bis Frühjahr 2027 wollen sie fertig sein. Dies könnte dann zum Beispiel die Aktenzeichenvergabe, die Dokumentenzuordnung und die Fristenüberwachung automatisieren. Sicher ist auch noch mehr denkbar.

NJW: Wie weit ist die Justiz nach Ihrer Wahrnehmung ganz generell beim Einsatz von KI?

Zypries: Ich habe den Eindruck, das ginge noch besser. Nach meiner Kenntnis ist nur die KI zum Anonymisieren von Urteilen bisher halbwegs flächendeckend im Einsatz. Es gibt aber eine ganze Reihe von KI-Anwendungen in der Justiz. Die meisten helfen bei Massenverfahren, etwa OLGA bei Dieselklagen, FRAUKE bei Fluggastrechteklagen, TabeA und EMIL bei Asylverfahren. MAKI wurde schon 2023 in Niedersachsen begonnen und umfasst in der Fassung 1.0 eine in die E-Akte integrierte Chat-Funktion und Möglichkeiten der Kategorisierung sowie den Vorschlag von Entscheidungen. Seit 2024 wird MAKI 2.0 als gemeinsames Projekt der Länder Niedersachsen, Berlin-Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen fortentwickelt und vom Bund mitfinanziert. Bayern und NRW trainieren gemeinsam ein eigenes Sprachmodell für die Justiz. Sicher gibt es noch viel mehr Beispiele, das eigentliche Problem zeigt sich aber hier schon: Es gibt kein abgestimmtes Vorgehen der Länder, mit dem Doppelarbeit und Doppelausgaben vermieden werden könnten.

NJW: Was sind die Hauptursachen hierfür?

Zypries: Teilweise sind es sicher die unterschiedlichen IT-Systeme der Länder – man hätte mit der Abstimmung und den Kooperationen viel früher anfangen müssen! Teilweise ist es aber auch die noch immer vorhandene Einstellung: wir machen unseres, das wird besser. Man will keine Kompromisse eingehen. Diese Haltung hat sich seit ‚BundOnline 2005‘, einem Projekt, mit dem wir von 1998 bis 2002 die Digitalisierung von Bund und Ländern voranbringen wollten, leider nicht geändert.

NJW: Gibt es auch positive Beispiele, von denen Sie sagen, dass die Justiz da schon sehr weit fortgeschritten ist?

Zypries: Leider fallen mir keine ein.

NJW: Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von KI-Systemen, die sich in der juristischen Praxis zunehmend etablieren. Anwältinnen und Anwälte nutzen sie bereits wie selbstverständlich für Recherchen und Schriftsatzentwürfe. Der Justiz fehlt eine entsprechende Ausstattung. Müsste sie nicht auch technisch auf Augenhöhe sein?

Zypries: Ja, unbedingt, schon aus den bisher erörterten Gründen. Dazu kommt, dass mit dem Renteneintritt der Boomer bis 2040 rund 40 % aller Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Rechtspfleger und weitere Justizbedienstete in den Ruhestand gehen werden. In den ostdeutschen Bundesländern ist die Zahl noch dramatischer, da nach der Wiedervereinigung viele Menschen gleichen Alters eingestellt wurden. Diese Abgänge wird man nicht nachbesetzen können, da auch die Zahl der Jurastudierenden rückläufig ist.

NJW: Ein Prestigeprojekt, von dem man sich einen großen Fortschritt verspricht, ist die Justizcloud. Welche Bedeutung hat sie aus Ihrer Sicht?

Zypries: Ich hoffe, dass mit der Cloud bundesweit Softwarestandards für die Länder gesetzt werden und damit alte Systeme abgelöst werden können. Verfahren werden schneller und die Performance besser, zudem werden natürlich Kosten eingespart, wenn man Ressourcen bündelt.

NJW: Wie zuversichtlich sind Sie, dass hier ein praxistaugliches System gebaut wird?

Zypries: Als ich hörte, dass sich jetzt ein Aufbaustab, der in Baden-Württemberg angesiedelt ist, um die Errichtung der Cloud kümmert, beschlichen mich erste Bedenken. Diese wurden verstärkt, als ich las, dass aus dem Aufbaustab eine Betriebsanstalt für die Justizcloud entstehen soll: Die Justizcloud-Einheit. Das ist ja nichts anderes als eine neue Bund-Länder-Behörde.

NJW: Es wird noch in dieser Legislaturperiode eine große ZPO-Reform erwartet. Was muss dort aus Ihrer Sicht im Hinblick auf die Digitalisierung des Zivilverfahrens dringend geregelt werden?

Zypries: Der digitale Zugang für Bürgerinnen und Bürger, der jetzt schon an Gerichten in einigen Ländern erprobt wird, muss festgeschrieben werden. Das Online-Verfahren für Zahlungsklagen wird bereits an acht Amtsgerichten erprobt. Die Erfahrungen müssen ausgewertet und dann muss entschieden werden, ob man es generell in die ZPO übernimmt. Der elektronische Rechtsverkehr sollte auf eine gemeinsame Kommunikations- und Justizplattform ausgerichtet werden. Das Verfahren muss weiter strukturiert werden, Videoverhandlungen, digitale Beweisaufnahme, Protokoll und Entscheidungen bedürfen der Anpassung an das digitale Zeitalter – um nur einen Teil der Punkte zu nennen.

NJW: Für die Reform gibt es viel Input, etwa von der sogenannten Präsidentenkonferenz und einer vom Bundesjustizministerium eingesetzten Expertenkommission. Ein umstrittenes Thema war dabei die sogenannte Nullte Instanz. Wie ist Ihre Sicht hierauf?

Zypries: Wenn man sie als Möglichkeit anbietet, die gewählt werden kann, und die von der Gerichtsbarkeit betrieben wird, halte ich die Idee für sehr gut. Die Prozessbeteiligten könnten so ein schnelleres Ergebnis bekommen – etwa einen Vergleichsvorschlag, eine Klagestattgabe oder auch die Empfehlung, von einer Klage abzusehen – und sich dann entscheiden, ob sie den Vorschlag akzeptieren oder doch in das normale Klageverfahren gehen. Das würde die Zivilgerichte sicher entlasten. Wichtig ist, darauf zu achten, dass Rechtsfortbildung möglich bleibt.

NJW: Man hört oft die Befürchtung, dass durch Digitalisierung und insbesondere Künstliche Intelligenz rechtsstaatliche Grundsätze und Verfahrensmaximen unter die Räder kommen. Sind diese Sorgen berechtig?

Zypries: Ich meine, dass man diesen Befürchtungen durch ein ordentliches Trainieren der KI entgegentreten kann.

Brigitte Zypries war als Abgeordnete der SPD von 2005 bis 2017 Mitglied des Deutschen Bundestags. Von 2002 bis 2009 war sie Bundesministerin der Justiz und von 2017 bis 2018 Bundesministerin für Wirtschaft und Energie. Sie ist MItherausgeberin der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) und Kongresspräsidentin des 5. Digital Justice Summit, der am 23. und 24. November in Berlin stattfindet.

Dieser Text stammt aus Heft 42/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.

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