Kontroverse KI-Verordnung

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Martin Ebers: Kontroverse KI-Verordnung. beck-aktuell, 20.05.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/10781)
Der am 21.4. von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vorschlag für eine KI-Verordnung (VO-E) hat es in sich: KI-Systeme mit „unvertretbarem“ Risiko sollen verboten werden, für „hochriskante“ Systeme sind strenge Vorgaben vorgesehen, die vor Inverkehrgabe zu beachten sind. Zugleich wird der Anwendungsbereich – der DS-GVO vergleichbar – denkbar weit gezogen: Erfasst werden sowohl öffentliche wie private Akteure innerhalb und außerhalb der EU, sofern das KI-System in der Union in den Verkehr gebracht wird oder Menschen in der EU von seiner Verwendung betroffen sind.
Dass sich Brüssel getraut hat, „rote Linien“ zu formulieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung, nur müssten diese viel klarer gefasst werden. Ohne innovationsermöglichende Rechtsnormen steht außerdem zu befürchten, dass Europa im globalen KI-Wettlauf weiter hinter die USA und China zurückfällt. Die EU sollte daher nicht nur eine Blacklist, sondern auch eine Whitelist ausdrücklich erlaubter, förderungswürdiger KI-Systeme in Betracht ziehen. Daneben bedarf es der Novellierung bestehender EU-Rechtsakte, die in ihrer gegenwärtigen Fassung – wie bspw. die DS-GVO – das Innovationspotenzial neuer Technologien nicht ausreichend berücksichtigen. Verbote und zwingende Vorgaben reichen für sich genommen nicht aus. Vielmehr muss bei Schaffung eines KI-Rechtsrahmens die Ermöglichungsfunktion des Rechts immer mitbedacht werden. •
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Martin Ebers: Kontroverse KI-Verordnung. beck-aktuell, 20.05.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/10781)



