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Klette-Prozess

Verteidiger erhebt schwere Vorwürfe gegen Gericht

Eine Frau mit weißen, zusammengebundenen Haaren und einem schwarzen Pullover steht in einem Gerichtssaal.
Daniela Klette kommt in den provisorischen Gerichtssaal des LG Verden. © picture alliance/dpa | Sina Schuldt

Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette wegen bewaffneter Raubüberfälle hält die Verteidigung ihr Plädoyer. Darin kritisiert sie den Umgang des Gerichts mit der Angeklagten und sieht keine ausreichenden Beweise gegen Klette.

Die Verteidigung der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Rahmenbedingungen des Prozesses wegen bewaffneter Raubüberfälle kritisiert. "Wir verhandeln faktisch in einem Terrorismusverfahren", kritisierte ihr Anwalt in seinem Plädoyer vor dem LG Verden. Er begründete das mit den hohen Sicherheitsvorkehrungen, dem Sondergerichtssaal und dem Transport seiner Mandantin zwischen Haftanstalt und Gericht in einem Konvoi aus gepanzerten Polizeifahrzeugen. "Das hat mit Verlaub mit einem normalen Raubverfahren nichts zu tun", sagte der Verteidiger.

Er kritisierte, der Vorsitzende Richter sei speziell für den Fall ausgesucht worden. Auch das sei bei einem "normalen Raubverfahren" nicht üblich. Der Verteidiger erklärte, dass das Gericht während des Verfahrens seiner Überzeugung nach gegen diverse Gesetze und Richtlinien verstoßen habe. So sei zur Datenauswertung Künstliche Intelligenz verwendet worden. Von der KI seien nur belastende Daten für die Ermittler herausgefiltert worden. Bei der Software handele es sich zudem um ein kommerzielles Produkt eines israelischen Unternehmens. Die Daten dürften daher nicht für die Urteilsfindung verwendet werden, so der Jurist.

Er kritisierte auch, dass Sachverständige nicht vor Gericht zu ihren Gutachten befragt werden konnten. So sei deren Expertise nicht überprüfbar gewesen. Auch die Aussagekraft der am Tatort gefundenen DNA-Spuren bezweifelte er.

Verteidigung sieht keine Beweise für Klettes Teilnahme an den Überfällen

Die in Berlin festgenommene Klette steht seit März 2025 vor Gericht. Laut Anklage soll sie mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben. Tatorte waren demnach Städte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Dabei erbeutete das Trio nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mehr als 2,7 Millionen Euro. Nach den beiden Männern wird noch gesucht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine 15-jährige Haftstrafe für die Angeklagte - wegen versuchten Mordes, schweren bandenmäßigen Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze.

Für eine Beteiligung Klettes gibt es aus Sicht der Verteidigung aber keine Beweise. Es sei im Verfahren völlig unklar geblieben, wer die Taten verübte. Demnach stehe lediglich fest, dass Waffen und Bargeld in der Wohnung gefunden worden, in der Klette unter falschem Namen in Berlin lebte. Aber: Die Täter könnten die Waffen und andere den Taten zugeordneten Dinge auch im Nachgang in die Wohnung gebracht haben, sagte Klettes Anwalt.

Der Jurist verwies darauf, dass die acht Raubüberfälle, um die es vor Gericht geht, auf unterschiedliche Art verübt wurden. Die einzige Gemeinsamkeit sei: In allen Fällen sei niemand physisch verletzt wurden. Dass einige Betroffene traumatisiert wurden und psychische Probleme bekamen, erkannten die Angeklagte und ihre Anwälte an.

Aus Sicht der Verteidigung gibt es auch keine Belege dafür, dass die früheren RAF-Mitglieder Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub die Taten begangen haben. "Spuren und Zeugenaussagen sprechen dagegen, dass immer die drei Beschuldigten in Betracht kommen", sagte Klettes Anwältin. Die Angeklagte wirkte während der stundenlangen Ausführungen ihrer Verteidiger entspannt. Mit ausgezogenen Schuhen lehnte sie sich in ihrem Stuhl zurück oder drehte sich hin und her.