Die Termine der 9. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Termine der 9. Kalenderwoche. beck-aktuell, 17.02.2026 (abgerufen am: 14.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/5496)
Fast wäre die Ampelregierung darüber gestolpert: das sogenannte Heizungsgesetz. Das BVerfG untersucht, ob die Bundestagsabgeordneten damals von den Koalitionspartnern überrumpelt wurden. Der BGH hat allerhand zu beraten und zu verkünden. Und über einen möglichen Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers urteilt das BAG.
Beratungspause. Das sogenannte Heizungsgesetz, das eigentlich Gebäudeenergiegesetz heißt und seinen Vorläufer schon unter Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte, war eine der großen Belastungsproben für die Ampelkoalition – insbesondere ihren damaligen Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Der musste schließlich seinen Staatssekretär Patrick Graichen wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft entlassen. Verabschiedet (und bereits abermals novelliert) ist es längst. Das BVerfG verhandelt am 26.2. dazu über eine grundsätzliche Frage: Wieviel Zeit können Abgeordnete beanspruchen, um sich vor der endgültigen Abstimmung in einen Gesetzentwurf der Regierung einzuarbeiten?
Nach diversen Anhörungen, Ausschusssitzungen und Änderungen erhielten die Volksvertreter am 5.7.2023 die umfangreiche Endfassung – und sollten den weitreichenden Vorschriften zum Betrieb von Heizungen etwa mittels Wärmepumpen durch Gebäudeeigentümer, gegen die ganze Kampagnen geführt wurden („Heizhammer“), schon zwei Tage später ihren Segen geben. Dagegen zog der seinerzeitige CDU-Parlamentarier Thomas Heilmann als Einzelkämpfer vor das höchste Gericht und erreichte einen einstweiligen Stopp der Schlussabstimmung (NJW 2023, 2561). Heilmann ist übrigens durchaus ein „Umweltaktivist“: Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag ist er Vorsitzender der Klimaunion – einer CDU/CSU-internen Gruppierung, die sich gegen eine Verwässerung der Energiewende wendet. Mit einem Eilantrag, im Jahr 2024 auch eine Turbo-Änderung des Klimaschutzgesetzes zu vertagen, lief er allerdings in Karlsruhe auf. Anders im Jahr davor, als der Zweite Senat vorläufig befand: Der (jetzt im Februar zu erörternde) Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheine mit Blick auf das Recht Heilmanns auf „gleichberechtigte Teilhabean der parlamentarischen Willensbildung“ (Art. 38 I 2 GG) weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Folgenabwägung führte zu dem Ergebnis, dass die Gründe für eine einstweilige Anordnung überwögen. Hier übersteige das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte den Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestags, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens bloß verzögere.
Ferner. Mit der Analyse von Abrechnungsdaten einer privaten Krankenversicherung für das Angebot von Gesundheitsprogrammen beschäftigt sich das BVerwG ebenso wie mit einer Entschädigung für den Bau von Biberdämmen. Ob die Vogelschutzrichtlinie dem Bau einer Straße in Österreich entgegensteht, klärt der EuGH. Am BFH geht es um nachträgliche Einlagen eines Kommanditisten.
Dieser Inhalt ist zuerst in der NJW erschienen. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Termine der 9. Kalenderwoche. beck-aktuell, 17.02.2026 (abgerufen am: 14.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/5496)



