Die Jura-Termine der 23. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 23. Kalenderwoche. beck-aktuell, 27.05.2026 (abgerufen am: 27.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198671)
Sind „Bett, Brot, Seife“ genug für abgelehnte Asylbewerber? Über eine deutsche Regelung hierzu urteilt der EuGH. Wann Uber-Fahrer Fahrgäste aufnehmen dürfen, klärt der BGH. Umweltschützer haben Bedenken gegen den Abriss des AKW Biblis.
„Bett, Brot, Seife“. Wer bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt hat, kann dies nach der Dublin-III-Verordnung hierzulande nicht nochmals tun. Bleibt der Betreffende dennoch in Deutschland, erhält er nur noch einen Teil der Unterstützung, die das Asylbewerberleistungsgesetz vorsieht. Flüchtlingshelfer wie auch manche Wissenschaftler nennen dies drastisch das „Bett, Brot, Seife“-Konzept. Der EuGH gibt am 4.6. bekannt, was er angesichts einer Vorlage des BSG davon hält (zu dem Verfahren s. Kluth auf beck-aktuell, becklink 2035538). Gemeint ist die Beschränkung auf unbedingt notwendige Dinge zur Deckung des Bedarfs an Ernährung und Unterkunft samt Heizung, ferner Körper- und Gesundheitspflege und medizinischer Versorgung (§ 1a VII iVm I AsylbLG, wie er im Streitfall aus den Jahren 2021/22 noch galt); Bargeld gibt es gar nicht mehr. Die neue Regierungskoalition hat die Regelung in den in diesem Juni in Kraft tretenden § 1 IV 1 Nr. 2 AsylbLG verschoben, um „freiwillige“ Ausreisen in Dublin-Fällen weiter zu forcieren.
Das Verfahren betrifft einen Afghanen; er lebte in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Schweinfurth, als eine Abfrage in der Eurodac-Datenbank ergab, dass er bereits in Rumänien einen Asylantrag gestellt (und wieder zurückgenommen) hatte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bat den südosteuropäischen Staat daraufhin um Rücknahme – was der zunächst akzeptierte, dann aber nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine ablehnte. Die obersten Sozialrichter Deutschlands wollen nun von ihren Luxemburger Kollegen wissen, ob das abgesenkte Leistungsniveau für den Zeitraum der Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaat dem unionsrechtlich gebotenen Minimum entspricht. Generalanwalt Richard de la Tour befand in seinen Schlussanträgen: Die Aufnahme-Richtlinie 2013/33 stehe einem solchen Automatismus entgegen. Die ist zwar inzwischen ebenfalls geändert worden, aber Juraprofessor Kluth verspricht sich vom EuGH-Entscheid auch Aufschluss zur Neufassung.
Mobilität. Für klassische Taxen gelten strenge Regeln, damit etwa Kranke auch für kurze Strecken einen Anspruch auf Beförderung haben. Der Branche ist allerdings etwa durch Uber heftige Konkurrenz entstanden, wenngleich der Anbieter nach anfänglichen Rechtsstreits hierzulande unter anderem um eine Scheinselbstständigkeit von Fahrern nur noch als Vermittlungsplattform – auch mittels Subunternehmern – auftritt. Um sie in Schach zu halten, sieht § 49 IV 3 PBefG eine begrenze Rückkehrpflicht vor. Wegen deren mutmaßlicher Verletzung hat eine Kölner Genossenschaft der traditionellen Droschkenzunft eine Testbestellung aufgegeben und klagt nun nach dem UWG. Denn ein Uber-Auto habe auf dem Breslauer Platz einen Fahrgast abgesetzt und sei dort mindestens zwölf Minuten stehen geblieben, statt zum Ausgangspunkt zurückzukutschieren. LG und OLG der Domstadt sahen ebenfalls einen Verstoß: Die Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, weil das Rückkehrgebot der Erhaltung von Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs diene, die der Gesetzgeber als besonders wichtigen Belang des Gemeinwohls habe ansehen dürfen. Der BGH verkündet am 3.6. seine Entscheidung.
Vermischtes. Umweltschützer machen sich seit Jahrzehnten gegen Kernkraftwerke stark. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) klagt jedoch vor dem BVerwG gegen die Genehmigung zum teilweisen Abbau des AKW Biblis: Jegliche zusätzliche Strahlendosis dadurch erhöhe das Risiko eines Gesundheitsschadens. Das BSG urteilt über eine Meldung als arbeitslos, wenn der Betreffende eine bereits bestehende Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit oder Mithilfe als Familienangehöriger verschweigt. Der EuGH befasst sich mit der Einstufung bestimmter Meta-Dienste als „Torwächter“ gegenüber gewerblichen Endnutzern. Am BAG geht es um die Höhe eines Sozialplananspruchs im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, am BFH um eine Vermögensstockspende (Zustiftung). Donnerstag ist Fronleichnam und damit mancherorts gesetzlicher Feiertag.
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 23. Kalenderwoche. beck-aktuell, 27.05.2026 (abgerufen am: 27.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198671)




