Die Termine der 39. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Termine der 39. Kalenderwoche. beck-aktuell, 21.09.2023 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/9091)
Bislang kann der leibliche Vater eines Kindes den Status des rechtlichen Papas nicht anfechten, wenn Letzterer eine soziale Bindung an den Sprössling hat. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob das so bleiben darf. Vor dem Bundesgerichtshof geht es um eine Preisänderungsklausel in Fernwärmelieferungsverträgen. Der Europäische Gerichtshof beantwortet dessen Frage, ob ein Rückgaberecht von Kunden allein von deren Zufriedenheit abhängen darf. Und das Bundessozialgericht untersucht die Rechtsbehelfsbelehrung eines Jobcenters ohne Hinweis auf die Möglichkeit, einen Widerspruch digital einzulegen.
Zwei Sorten Papa. Der biologische Vater ist nicht auch zwangsläufig der rechtliche. So bunt, wie das wirkliche Leben nun einmal ist, liegt das nahe – manch Seitensprung bleibt im Verborgenen, und Samenspender wollen auch meist nicht an der Aufzucht des von ihnen gezeugten Sprösslings teilhaben. Lange regelte daher § 1600 BGB uneingeschränkt, dass der leibliche Papa die juristische Position dessen, den das Recht als Vater behandelt, nicht anfechten kann. Doch 2003 fuhr das BVerfG dazwischen: Der komplette Ausschluss des Rechtswegs für den leiblichen Vater sei mit Art. 6 II GG unvereinbar (NJW 2003, 2151). Woraufhin der Bundestag mit dem Vaterschafts-Anfechtungs-Änderungs-Gesetz diesen Rechtsbehelf zuließ. Voraussetzung: Der Mann muss an Eides statt versichern, der Mutter während der Empfängniszeit „beigewohnt“ zu haben. Und zwischen dem Kind und seinem formalen Vater darf keine „sozial-familiäre Beziehung“ bestehen (oder bei dessen Tod bestanden haben). 2017 gab es eine weitere Korrektur, die speziell missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft im Ausländerrecht betraf und zu deren Verbot in § 1597a BGB führte.
Das Verhältnis von Genen und Paragrafen stellt das BVerfG am 26.9. abermals auf den Prüfstand. Der biologische Vater eines Kindes möchte den Status des gesetzlichen Papas angreifen, obwohl jener eine soziale Bindung an den Sprössling hat: Das verletze seine eigenen Grundrechte und die des Nachwuchses, zu dem er selbst ebenfalls eine Beziehung habe. Der Erste Senat will sich in mündlicher Verhandlung darüber informieren, wovon stabile Bindungen von Jungen und Mädchen abhängen – insbesondere über den Erkenntnisstand zur „Gleichzeitigkeit von Bindungen und Bindungsabbrüchen“ sowie zu „Verantwortungsstreitigkeiten bei mehreren Personen zugewiesenen Elternrechten“. Aber auch Rechtsdogmatiker kommen auf ihre Kosten: So soll die „Beschränkung der Grundrechtsträgerschaft auf zwei Personen“ hinterfragt werden.
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Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Termine der 39. Kalenderwoche. beck-aktuell, 21.09.2023 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/9091)



