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Vaterschaft

Mehr Artikel zu diesem Tag

Zur Reform der Vaterschaftsanfechtung
Wettlauf ums Kind

Zur Reform der Vaterschaftsanfechtung

Abstammung oder soziale Bindung – wer zählt wirklich als Vater? Die Reform der Vaterschaftsanfechtung stärkt die Stellung des biologischen Vaters. Warum der Gesetzgeber nur halb wagt, was Karlsruhe fordert – und weshalb die nächste Debatte schon programmiert ist, erläutert Susanne Gössl.

Bundestag stärkt Rechte leiblicher Väter
Nach BVerfG-Urteil

Bundestag stärkt Rechte leiblicher Väter

Leibliche Väter können künftig einfacher die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für ihr Kind anfechten. Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine entsprechende Reform des Abstammungsrechts verabschiedet, mit dem ein Urteil des BVerfG umgesetzt wird.

Bundesregierung will Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung verhindern

Bundesregierung will Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung verhindern

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen eindämmen soll. Künftig sollen Ausländerbehörden zustimmen müssen, wenn ein Aufenthaltsgefälle besteht. Auch strafrechtliche Sanktionen sind vorgesehen.

Es kann nur einen geben

Es kann nur einen geben

Die Bundesregierung hat am 29.10.​2025 einen Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter veröffentlicht. Damit soll der Konflikt zweier, um eine freie Elternstelle streitender Väter verfassungskonform gelöst werden. Infolge des Festhaltens an einer zweigliedrigen Elternschaft werden dem Familiengericht darin schwierige (amtswegige) Ermittlungen und Bewertungen bei wechselnden Darlegungs- und Feststellungslasten aufgebürdet.

Kabinett beschließt neue Regeln für leibliche Väter
Vaterschaftsanfechtung

Kabinett beschließt neue Regeln für leibliche Väter

Nach einem Urteil des BVerfG muss die Vaterschaftsanfechtung neu geregelt werden. Das geht die Bundesregierung nun mit einem Gesetzentwurf an. Danach sollen Familiengerichte stärker das Kindesalter berücksichtigen und leibliche Väter erhalten neue Möglichkeiten, rechtlicher Vater zu werden.

EU-Recht erlaubt postmortale DNA-Entnahme am Leichnam
Zwecks Vaterschaftsfeststellung

EU-Recht erlaubt postmortale DNA-Entnahme am Leichnam

Ein Mann aus Italien will wissen, wer sein Vater ist. Das Problem: Der mutmaßliche Erzeuger ist bereits tot und in Frankreich begraben. Dort dürfen zur Abstammungsklärung grundsätzlich keine DNA-Proben von Verstorbenen entnommen werden. Immerhin: EU-Recht steht einer Entnahme wohl nicht entgegen.

Vaterschaftsfeststellung scheitert nach fast 50 Jahren zum zweiten Mal
Erst in der DDR, heute erneut

Vaterschaftsfeststellung scheitert nach fast 50 Jahren zum zweiten Mal

Ein in der DDR geborener, heute 54-Jähriger wollte einen Mann als seinen leiblichen Vater feststellen lassen, den seine Mutter deshalb bereits in der DDR erfolglos verklagt hatte. Er bekam dafür aber keine Verfahrenskostenhilfe – wegen einer EGBGB-Regelung. Seine Verfassungsbeschwerde hielt das BVerfG für unzulässig.

Deutscher Juristinnenbund kritisiert Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung

Deutscher Juristinnenbund kritisiert Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung deutlich kritisiert. Er erfülle die Erwartungen an eine grundlegende Reform des Abstammungsrechts nicht, so der Verband.

Verfassungswidrige Vorschriften bleiben länger anwendbar
BKA-Gesetz und Vaterschaftsanerkennung

Verfassungswidrige Vorschriften bleiben länger anwendbar

Im vergangenen Jahr erklärte das BVerfG in zwei Urteilen bestimmte Vorschriften im Bundeskriminalamtsgesetz sowie zur Vaterschaftsanfechtung für verfassungswidrig. Nun räumt es dem Gesetzgeber mehr Zeit für eine Neuregelung ein.

Kein Anlass für Zweifel an der Vaterschaft
Kinder schwarz, Vater weiß

Kein Anlass für Zweifel an der Vaterschaft

Das Merkmal der Hautfarbe wird polygen vererbt, daher kann allein aus der Hautfarbe eines Kindes nicht geschlossen werden, wer der Vater ist. Deshalb beginnt die Frist zur Anfechtung der Vaterschaft in der Regel nicht schon mit der Geburt des Kindes, urteilte das OLG Celle.