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Agenda

Die Jura-Termine der 44. Kalenderwoche

Spion mit Schlapphut beim Observieren
Spion mit Schlapphut beim Observieren buritora / Adobe (KI-generiert)

Vor dem BVerwG verlangt ein Journalist Informationen des BND zum Ausbruch des Corona-Virus, zu Hintergrundgesprächen über China und einen möglichen Angriff Russlands. Auch eine frühere Zusammenarbeit mit einem teils rechtsextremen Verlag ist Thema.

Schlapphüte I. Bei den obersten Bundesgerichten herrscht diese Woche weitestgehend Funkstille – selbst der EuGH plant keine einzige Sitzung. Dabei konnten die Urteilsfinder am Sonntag zuvor eine Stunde länger schlafen, weil die Sommerzeit endete und die Uhr zurückgedreht wurde. Aber vielleicht hat das deren Biorhythmus zu sehr durcheinandergebracht. Leuchtendes Vorbild ist das BVerwG, das sich am 29.10. gleich zweimal mit dem BND beschäftigen muss. Und wie das bei Prozessen gegen den Geheimdienst so vorgesehen ist, stets in erster und letzter ­Instanz. Was zur Folge hat, dass über die Verfahren meist nur die knappen Ankündigungen auf dessen Webseite verfügbar sind.

Im ersten Fall verlangt ein Journalist Angaben über Art und Umfang der Auskünfte zur (vermuteten) Herkunft des Corona-Virus, die Spione seit 2020 Medienver­tretern erteilt haben. Bis heute ist unter Wissenschaftlern wie Nachrichtendiensten umstritten, ob es sich um einen Unfall in einem chinesischen Labor handelte statt einer natürlichen Übertragung auf einem in der Nähe gelegenen Markt mit verschiedenen Wildtier­arten. Auf der Suche nach Impfstoffen manipulierten die dortigen Experten Speichel- und Kotproben von Fledermäusen so, dass Erreger für Menschen gefähr­licher wurden („Gain-of-Function-Experimente“). Auch will er generell Näheres über Hintergrundgespräche mit Pressemenschen über das von Peking regierte Riesenreich in Ostasien wissen. Und mit einer Parallelklage macht der Reporter gleich noch ein weiteres Fass auf: Der BND soll ihm verraten, was er seit 2024 über seine Einschätzungen zur Wahrscheinlichkeit eines ­militärischen Angriffs von Russland auf Nato-Staaten preisgegeben hat – offenbar handelt es sich um einen Printredakteur. Die Berliner Behörde lehnte dies unter Hinweis auf das Recherchegeheimnis der betroffenen Publizisten ab. Zudem drohten die eigene Funktionsfähigkeit sowie die auswärtigen Beziehungen Deutschlands beeinträchtigt zu werden.

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Schlapphüte II. Untersuchen will ein weiterer Jour­nalist (oder ist es derselbe?), ob und inwieweit die Schnupperbeamten einst mit dem Kauka-Verlag und einzelnen dort tätigen Personen zusammengearbeitet haben. Dessen erfolgreicher Inhaber Rolf Kauka war spezialisiert auf Comics wie „Fix und Foxi“, ihm wurden aber auch antisemitische, rassistische und deutschnationale Aktivitäten vorgeworfen. Der BND will stumm bleiben und macht Geheimhaltungsgründe geltend: Das Bundeskanzleramt als oberste Aufsichtsbehörde habe diesbezüglich eine Sperrerklärung ab­gegeben. In einem Zwischenverfahren befanden die obersten Verwaltungsrichter eines anderen Senats, dass die ­geltend gemachten Weigerungsgründe vor­lägen. Auch nach dem Tod eines Informanten, dem ­ausdrücklich oder schlüssigerweise eine über den Tod hinausgehende Vertraulichkeitszusage erteilt worden ist, kann demzufolge das Wohl des Bundes eine weitere Geheimhaltung der Daten rechtfertigen. Denn sonst könne künftig die effektive Erfüllung der Auf­gaben ­einer Sicherheitsbehörde erschwert werden: Die Herausgabe schwäche generell das Vertrauen in die Wirksamkeit von Schweigezusagen, erschwere die ­Anwerbung neuer Informanten und belastet die Zusammenarbeit mit vorhandenen Quellen. Zu einem ­leitenden Verlagsmitarbeiter heißt es darin überdies: „Allein eine ‚NS-Vergangenheit‘ einer Person begründet kein besonderes Offenlegungsinteresse“ (BeckRS 2025, 23575).

Feiertage. Am Samstag ist Reformationstag zum Gedenken an den Thesenanschlag von Martin Luther anno 1517 – ein gesetzlicher Feiertag in neun Bundesländern. Dieses Jahr werden also jedenfalls die meisten Arbeitnehmer nicht davon profitieren. Im vergangenen Jahr fiel er auf einen Freitag und war damit ein idealer Brückentag. Am Sonntag folgt dann Allerheiligen – in fünf katholisch geprägten Ländern ebenfalls von Gesetzes wegen Freiraum für Beschäftigte. Am Vorabend ist Halloween und für Manche Anlass, Mitmenschen Streiche zu spielen.

Dieser Text stammt aus Heft 43/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.