Die Jura-Termine der 35. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 35. Kalenderwoche. beck-aktuell, 19.08.2026 (abgerufen am: 19.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/204136)
Wer zu Unrecht gekündigt wurde, muss sich während des Gerichtsprozesses anderswo um Arbeit bemühen – ein Fall für das BAG. Ob der Sprung eines Schülers aus einem Fenster nach einem Streit mit einem Lehrer ein Arbeitsunfall ist, entscheidet das BSG.
Jobsuche. Ein Sieg in einer Kündigungsschutzklage kann einen Haken haben: Der Arbeitnehmer muss sich auf das Entgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der ungültigen Entlassung schuldet, anderswo erzielten Verdienst anrechnen lassen – oder das, was er durch die „böswillige“ Ablehnung eines zumutbaren Jobs hätte erwirtschaften können (§ 11 Nr. 2 KSchG). Hat der Ex-Mitarbeiter sich jedoch genug um einen solchen „Zwischenverdienst“ bemüht, gerät der ehemalige Brötchengeber in Annahmeverzug (§ 615 S. 1 BGB) und muss nachzahlen. Ob sich der Betroffene gehörig angestrengt hat und wer da was beweisen muss, klärt am 26.8. das BAG. Der mittlerweile wieder auf den alten Arbeitsplatz zurückgelassene Kläger war ein sogenannter Warehouse Supervisor bei einem US-amerikanischen Online-Shop für Möbel. Nach seinem Rauswurf bekam er ein entsprechend niedrigeres Arbeitslosengeld.
Das Unternehmen schickte dem Mann sechs Stellenangebote aus dem Internet-Portal Stepstone beispielsweise für eine „Fachkraft w/m/d für Lagerlogistik“, doch bewarb er sich auf keine dieser Positionen. Außerdem schlug ihm die Agentur für Arbeit vier Beschäftigungsmöglichkeiten vor, auf die er demgegenüber aktiv wurde. In drei dieser Fälle blieben die Bewerbungen aber erfolglos; und das letzte Vorstellungsgespräch fand gar nicht mehr statt, da der Konzern mittlerweile die Unwirksamkeit der Kündigung anerkannt hatte. Doch bezüglich der Geldforderung gab der sich nicht geschlagen: Er verlangte von seinem Kontrahenten Auskunft über die Angebote der Arbeitsverwaltung an ihn sowie dessen eigene Initiativen – jeweils unter Angabe von Tätigkeit, Arbeitszeit und -ort sowie Vergütung, ferner über den Ablauf des Verfahrens nebst der zugehörigen Unterlagen. Der zurückgekehrte Beschäftigte argumentiert hingegen, er habe korrekt gehandelt: Für die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Stellen fehle ihm als zertifiziertem Staplerausbilder teilweise die nötige Ausbildung, teils sei er für diese überqualifiziert. Das ArbG Gießen gab ihm recht, das LAG Hessen sieht ihn dagegen in der Pflicht zu weiteren Angaben. Die obersten Arbeitsrichter wollten den Streit eigentlich schon im Februar entscheiden (NJW-aktuell H. 8/2026, 6).
Fenstersturz. Der Begriff des Arbeitsunfalls in § 8 SGB VII, das die Gesetzliche Unfallversicherung regelt, ist weit gefasst. Ob er auch den Sprung eines Schülers aus einem Fenster nach einem Streit mit Lehrern umfasst, beurteilt am 25.8. das BSG. Das SG München und das LSG Bayern gaben sich reichlich Mühe bei der Aufklärung des komplexen Sachverhalts und wiesen schließlich seine Forderung ab, ließen allerdings die Revision zu. Der von Manchen als schwierig beschriebene Zehntklässler einer privaten Wirtschaftsschule, der auch Klassensprecher war, hatte sich nach einem kurzen Gespräch mit zwei Lehrkräften nach eigenen Angaben unwohl gefühlt, war auf die Toilette gegangen und dann nach dem Klettern über eine Sicherheitsstange aus sechs Metern Höhe hinausgestürzt. Dass er sich habe umbringen wollen, bestreitet er: Einem Jugendpsychiater sagte der 17-Jährige, er habe sich nur verletzen wollen, um einem Pauker eine Lektion zu erteilen, der ihn auf dem „Kieker“ gehabt habe – eine „Kurzschlussreaktion“ durch einen Blackout.
Sonstiges. Wann man die Kosten eines Zivilprozesses beim Finanzamt geltend machen kann, beschäftigt den BFH seit Langem. Diesmal geht es um einen Rechtsstreit, mit dem ein Übergabe- und Altenteilvertrag abgewickelt werden soll. Das BVerwG kümmert sich um Pläne zur Instandsetzung der Autobahn A3 bei Bonn sowie um den Verzicht auf eine erneute Abschiebungsandrohung nach Wiedereinreise und Asylablehnung von Albanern. Das BSG befindet über mögliche Wegeunfälle bei einer relativ geringen Abweichung von der kürzesten Strecke bzw. einer Bewusstseinsstörung bzw. Orientierungslosigkeit infolge einer inneren Ursache, nämlich der Unterzuckerung eines Diabetikers. Das BAG befasst sich mit einem Haustarifvertrag zur Altersteilzeit der Gewerkschaft NGG.
Dieser Text stammt aus Heft 34/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 35. Kalenderwoche. beck-aktuell, 19.08.2026 (abgerufen am: 19.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/204136)




