Unfall auf dem Reiterhof
Arbeitsunfall trotz Spaß
Ohne Arbeitsvertrag keine Unfallversicherung? Nicht unbedingt. Eine Reiterin, die regelmäßig auch die Pferde des Hofbetreibers bewegte und dafür eine Ermäßigung erhielt, war nach einem Sturz unfallversichert. Das LSG Baden-Württemberg bejahte eine "Wie-Beschäftigung" – trotz Reithobby.