Die Jura-Termine der 41. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 41. Kalenderwoche. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 30.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206816)
Der BGH verhandelt über die Klage gegen ein Analyse-Unternehmen, das bei Besuchern von Webseiten Cookies gesetzt hat. Ein Kunstfälscher verlangt sein Imitat zurück. Über Sonntagsarbeit urteilt das BVerwG, über Elternzeit für einen Vater das BAG.
Spuren. Anders als gebackene Kekse sind ihr digitales Pendant längst nicht für jeden Internet-Nutzer ein Leckerbissen – und für den Gesetzgeber sowie die Justiz auch nicht. Nicht jeder noch so ehrenwerte Mensch möchte schließlich Spuren hinterlassen, wenn er eine Webseite aufgerufen hat. Der BGH verhandelt am 8.10. über die Klage einer Privatperson gegen ein Technologie- und Analyseunternehmen. Im März 2022 besuchte sie verschiedene Webpages. Ob und inwieweit die Firma dabei etwa auf PC, Tablet, Laptop oder Telefon Wiedererkennungsmarken setzte, blieb in den Vorinstanzen umstritten. Ihre Verteidigung: Sie biete hierzulande lediglich Werkzeuge zum Besucherzählen an: Mit diesen könne ein Betreiber bloß auf Grundlage aggregierter Daten ohne Bezug zum individuellen Nutzer feststellen, welche Reichweite er habe. Sie nutze die Informationen auch nicht für Werbezwecke und teile keine Angaben über individuelle Nutzer mit Anderen – nicht einmal mit den Betreibern der besuchten Netzangebote. Der Opponent macht hingegen geltend, die Gegenseite habe gegen das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) (seit Mai 2024 umbenannt in Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten – TDDDG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verstoßen. Somit verlangt er neben Unterlassung die Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes von mindestens 1.500 EUR sowie die Feststellung einer Zahlungspflicht für alle künftigen materiellen Schäden.
Das LG Frankfurt a.M. gab dem statt, das OLG in der Mainmetropole gestand dem Prozessführer nur 100 EUR für den immateriellen Schaden zu. Denn nicht erkennbar sei, wie ihm durch die pseudonymisierte Cookie-Setzung noch ein materieller Schaden entstehen sollte. Er müsse sich aber weder darauf verweisen lassen, diese mit seinem Browser zu verhindern, noch sich zunächst an die Aufsichtsbehörden wenden. Auch sei das zielgerichtete Generieren von Verstößen ebenso wie ein Testkauf nicht zu beanstanden. Die Speicherung von Duftmarken beim Kläger ohne Einwilligung verstoße vielmehr gegen § 25 I TTDSG/TDDDG. Das Besuchen einer Internetseite sei jedenfalls nicht bereits als Einwilligung anzusehen. Und da die Gegenpartei an der Erbringung der Telemedien der Seitenbetreiber mitwirke, sei sie als Anbieterin nach § 2 II Nr. 1 TTDSG/TDDDG anzusehen, hafte also als Täterin.
Fake-Gemälde. Ein Kunstfälscher kämpft am 9.10. vor dem BGH um die Herausgabe des angeblich von Heinrich Campendonk stammenden Gemäldes „Rotes Bild mit Pferden“. Er hatte es über eine Kommissionärin von einem Auktionshaus versteigern lassen; den Zuschlag erhielt eine maltesische Gesellschaft für knapp 3 Mio. EUR. Nachdem das Abkupfern aufgeflogen war, trat der Ersteigerer vom Kauf zurück. Dessen Prozess mit der Auktionsfirma endete mit einem Vergleich – sie bekam das Werk zurück und veräußerte es an den Beklagten, von dem es der Imitator nun wiederhaben will.
Hotline. Ob man sonn- und feiertags telefonieren darf, urteilt am 7.10. das BVerwG – jedenfalls für Mitarbeiter von Callcentern. Die Landesdirektion Sachsen hatte das einer Firma, die eine Kundenservice-Hotline betreibt, für bis zu 370 Arbeitnehmer erlaubt: Viele Konkurrenten im Ausland dürften dies auch. Dagegen wehrt sich die Evangelisch-Lutherische Landeskirche (§§ 9, 13 V ArbZG). Das OVG Bautzen gab ihr recht.
Väterlicher Meinungswechsel. Das BAG erörtert am 6.10. den Wegfall der Voraussetzungen für Elternzeit bei einem Wagenwäscher, und zwar sowohl nach Beantragung wie auch vor dem gewünschten Beginn: Da hatte sich der Mann schon von der Kindesmutter getrennt, war aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und wollte nun doch arbeiten. Doch hatte man inzwischen eine Ersatzkraft eingestellt und wollte ihn nicht im Betrieb sehen.
Dieser Text stammt aus Heft 40/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 41. Kalenderwoche. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 30.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206816)




