OLG Schleswig bestätigt Aufhebung
Ehe wegen Lüge über homosexuelle Vorehe anulliert
Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn ein Partner über das Geschlecht eines früheren Ehepartners täuscht. Das OLG Schleswig sah eine arglistige Täuschung darin, dass die Frau ihre frühere Ehe bewusst als heterosexuelle Verbindung dargestellt habe.