Verzicht auf Versorgungsausgleich
Auch der Nutznießer braucht einen Anwalt
Ein Mann hatte Rentenanrechte im Ausland. Im Scheidungstermin, zu dem er ohne Rechtsbeistand erschien, verzichtete seine Frau auf diese. Der Verzicht war allerdings unwirksam, so das OLG Karlsruhe, da für diese Vereinbarung auch der Mann einen Anwalt hätte haben müssen.