Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

VerfGH Rheinland-Pfalz startet elektronischen Rechtsverkehr

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Ab dem 01.08.2015 ist der elektronische Rechtsverkehr zum Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eröffnet. Der VerfGH ist damit bundesweit das erste Verfassungsgericht, bei dem Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke rechtswirksam auf elektronischem Weg eingereicht werden können. Nach der langjährigen positiven Erfahrung mit dem elektronischen Rechtsverkehr beim Oberverwaltungsgericht sei dieser Schritt nur konsequent, sagte der VerfGH-Präsident Lars Brocker.

Qualifizierte elektronische Signatur erforderlich

Der elektronische Rechtsverkehr zum OVG wurde am 05.02.2004 eröffnet. Da die Geschäfte des VerfGH ohnehin beim OVG geführt würden, biete es sich an, die gesammelten Erfahrungen und vorhandenen Ressourcen für einen noch schnelleren, effizienteren und kostengünstigeren verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz zu nutzen, betonte Brocker. Er wies darauf hin, dass eine gewöhnliche E-Mail für die Einreichung von Schriftsätzen aber nicht ausreiche: Notwendig sei eine qualifizierte elektronische Signatur.

Klageeinreichung per Post oder Telefax weiterhin möglich

Dabei betonte Brocker vor allem mit Blick auf die Verfassungsbeschwerden, dass der elektronische Rechtsverkehr eine zusätzliche Option ist, nicht aber verpflichtend für den Rechtsuchenden. Er rechne damit, dass vor allem Rechtsanwälte von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen werden. Wie bisher könnten Klagen und Anträge auch weiterhin auf dem Postweg oder per Telefax eingereicht werden. Der elektronische Rechtsverkehr sei keine Zugangshürde für den Rechtsuchenden und dürfe dies auch nicht werden.