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"One-Pager"

Muster für kompakte und transparente Datenschutzhinweise vorgestellt

Ein Etappenziel ist erreicht

Die vom Bundesjustizministerium und IBM geleitete Plattform "Verbraucherschutz in der digitalen Welt" hat am 19.11.2015 im Rahmen des Nationalen IT-Gipfels 2015 ein Muster für kompakte und transparente Datenschutzhinweise ("One-Pager") vorgestellt.

"One-Pager" soll Datensouveränität der Verbraucher gewährleisten

Um die Datensouveränität der Verbraucher zu wahren, bedürfe es transparenter und verständlicher Datenschutzerklärungen, so das Ministerium. Dem diene der "One-Pager", der auf nur einer Seite eine einfache, konzentrierte Information über die wesentlichen Datenverarbeitungen biete. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Ulrich Kelber erläuterte: "Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und Datenschutz in der digitalen Welt gehen nur mit solchen Verbraucherinformationen, die genauso einfach sind wie die Bestellprozesse im Internet." Die Vorsitzende der Plattform und Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Deutschland, Martina Koederitz ergänzte: "Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind wichtige Voraussetzungen für die Akzeptanz digitaler Geschäftsmodelle. Davon unabhängig muss verstärkt der technische Datenschutz berücksichtigt werden. Der beste rechtliche Datenschutz bleibt wirkungslos, wenn technische Vorkehrungen vernachlässigt werden."