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Amtstracht-Verordnung geändert

Hessen erlaubt Robe für Rechtspfleger

Mann in schwarzer Robe liest stehend in einem roten Gesetzbuch, nur Oberkörper zu sehen, Gesicht und Unterkörper abgeschnitten
Im Herbst 2026 tragen die Rechtspflegenden in Hessen häufiger schwarz. © Kzenon / Adobe Stock

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Hessen dürfen künftig bei Verhandlungen und anderen Amtshandlungen in schwarzer Robe auftreten. Die Landesregierung spricht von einer besonderen Würdigung des Berufs.

Ab November werden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Hessen in Robe auftreten können. Möglich macht das eine Änderung der Hessischen Amtstracht-Verordnung, die am 1. November 2026 in Kraft tritt. Ein ergänzender Erlass bestimmt, dass konkret die Amtstracht der Berufsrichterinnen und Richter getragen werden darf.

Mit der Neuregelung würdigt das Hessische Justizministerium die Arbeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Diese übernähmen wichtige gerichtliche Aufgaben und stärkten durch ihre Arbeit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat, erklärte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU): "Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in unserem Land werden wir besonders würdigen". Ihre wichtige Funktion im Rechtsstaat könne künftig auch nach außen sichtbar werden, indem sie die Robe der Berufsrichterinnen und Berufsrichter tragen.

Neuer Schick für wichtige Termine

Nach der geänderten Verordnung dürfen sie die schwarze Robe bei Terminen, Verhandlungen, der Verkündung von Entscheidungen sowie bei weiteren verfahrensleitenden Amtshandlungen mit Außenwirkung tragen. Die Behördenleitungen können dafür bei dienstlichem Bedarf und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Roben zur gemeinsamen Nutzung bereitstellen.

Die Hessische Landesregierung kommt damit einer Forderung des Bundes Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Hessen, nach, der sich seit längerem für die Einführung der Robe für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eingesetzt hatte.

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