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Baden-württembergische Justiz bereitet sich auf elektronischen Rechtsverkehr vor

Orte des Rechts

Unter dem Stichwort eJustice will sich die Justiz in Baden-Württemberg fit für die Herausforderungen im digitalen Zeitalter machen. Das Fundament für die elektronische Akte stehe, betonte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). Anfang 2016 solle die Pilotphase starten, zunächst beim Landgericht Mannheim und beim Arbeitsgericht Stuttgart, heißt es in einer Mitteilung vom 05.11.2015.

Praxis wird früh einbezogen

Mit der Einführung des flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehrs können Bürger ab dem 01.01.2018 ihre Schreiben elektronisch an die Gerichte senden. Die Umstellung auf eine elektronische Aktenführung soll dann sicherstellen, dass diese digitale Post innerhalb des Gerichts papierlos am Computer bearbeitet werden kann. Stickelberger hob die zentrale Bedeutung der Praxisbeteiligung bei der Umsetzung des Projekts hervor. Über einen bereits 2014 eingerichteten Praxisbeirat, über zahlreiche Informationsveranstaltungen und durch zwei Arbeitsplatzlabore, in denen jeder die neue Arbeitsumgebung kennen lernen kann, werde die Einführung der elektronischen Akte transparent gemacht, sagte der Minister.

Minister sieht Vorteile für Inklusion und Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Er betonte, dass die vollelektronische Akte gerade auch für die Beschäftigten enorme Chancen eröffne. Sie ermögliche verstärkt Telearbeit und abteilungsübergreifende Vertretungen. Dies diene ganz erheblich der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die elektronische Akte werde außerdem für Hilfsmittel wie etwa eine Vorlesesoftware zugänglich sein, was die Inklusion von körperlich eingeschränkten Mitarbeitern erleichtere.

Einbindung aller baden-württembergischen Gerichte bis zum Jahr 2020

Wie das baden-württembergische Justizministerium berichtete, sollen alle Rechtsanwälte bis zum 01.01.2016 über besondere elektronische Anwaltspostfächer verfügen. Bis zum 01.01.2018 ist dann die bundesweite flächendeckende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs auf Basis neuer und einheitlicher Regelungen vorgesehen. Bis spätestens zum 01.01.2022 müssen Rechtsanwälte, Behörden und andere so genannte "professionelle Einreicher" ihre Schreiben rein elektronisch bei den Gerichten einreichen. Die Bürger haben aber auch dann weiterhin die Wahl, ob sie ihre Schreiben elektronisch oder schriftlich per Post oder Fax an das Gericht senden. Die elektronische Akte soll bis zum Jahr 2020 bei allen baden-württembergischen Gerichten eingeführt sein, kündigte das Ministerium an. Die Straf- und auch die Verfassungsgerichtsbarkeit seien von diesen Regelungen nicht erfasst, entsprechende Vorschriften durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seien jedoch in Planung, heißt es in der Mitteilung des baden-württembergischen Justizministeriums.