Videoverhandlung aus der Kanzlei
Mandant erhält volle Reisekosten
Nimmt ein Beteiligter mit gerichtlicher Erlaubnis per Videokonferenz an einem Gerichtstermin teil und geschieht das von einem Ort aus, den das Gericht ausdrücklich bestimmt hat (hier: die Kanzlei seines Anwalts), wird dieser Ort kostenrechtlich zum "Gerichtsort". Reisekosten dorthin und sogar Übernachtungskosten sind zu erstatten.