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Baden-Württemberg startet Pilotprojekt zur elektronischen Gerichtsakte

Klageindustrie

Beim Arbeitsgericht Stuttgart ist am 02.05.2016 ein Pilotprojekt zur papierlosen Gerichtsakte gestartet. Ab sofort werden in vier Kammern des Gerichts alle neu eingehenden Verfahren ausschließlich elektronisch geführt. Dies hat das baden-württembergische Justizministerium mitgeteilt. Im Juni 2016 solle das Projekt ausgedehnt und voraussichtlich Mitte 2017 dann damit begonnen werden, die Landesjustiz flächendeckend mit der elektronischen Akte auszustatten.

Stickelberger: E-Akte eröffnet neue Chancen für Beschäftigte

Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) sagte, die "Justiz kann und will sich der digitalen Entwicklung nicht verschließen". Der Minister betonte, dass die Justizpraxis bei der Umsetzung des Projekts umfassend beteiligt werde. Die papierlose Akte eröffne gerade auch für die Beschäftigten enorme Chancen. "Die mobile elektronische Akte ermöglicht verstärkt Telearbeit und abteilungsübergreifende Vertretungen. Dies dient ganz erheblich der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf", so Stickelberger. Die elektronische Akte sei außerdem für Hilfsmittel wie etwa eine Vorlesesoftware zugänglich, so dass die Inklusion von körperlich eingeschränkten Mitarbeitern erleichtert werde.

Zeitplan für Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der E-Akte 

Wie das Ministerium erläutert, müssen alle Rechtsanwälte bis zum 29.09.2016 über besondere elektronische Anwaltspostfächer verfügen. Bis zum 01.01.2018 ist die bundesweite flächendeckende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs auf Basis neuer und einheitlicher Regelungen vorgesehen. Die Gerichte sind dann bundesgesetzlich verpflichtet, Post auf sicheren elektronischen Wegen rechtsverbindlich entgegenzunehmen. Bis spätestens zum 01.01.2022 müssen Rechtsanwälte, Behörden und andere "professionelle Einreicher" ihre Schreiben rein elektronisch bei den Gerichten einreichen. Die Bürger können aber auch dann weiterhin wählen, ob sie ihre Schreiben elektronisch oder schriftlich per Post oder Fax an das Gericht senden. Die elektronische Akte soll bis zum Jahr 2020 bei allen baden-württembergischen Gerichten eingeführt sein. Die Straf- und auch die Verfassungsgerichtsbarkeit sind von diesen Regelungen nicht erfasst, das Bundesjustizministerium plant aber entsprechende Vorschriften.