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BRAK-Umfrage "STAR 2026"

Anwaltschaft im Selbstporträt

Anwalt von vorne. In der einen Hand hält er eine Robe und in der anderen ein dickes Gesetzesbuch (Habersack).
Wie sieht es in der deutschen Anwaltschaft aus? © cameris / Adobe Stock

Wie familienfreundlich ist der Anwaltsberuf, wie tragfähig die Kanzleipflicht, wie tauglich das Erfolgshonorar? Die BRAK will Zahlen dazu – und ruft bis zum 2. September zur Teilnahme an der STAR-Umfrage 2026 auf.

Seit Anfang Juni läuft die neue Runde des Statistischen Berichtssystems für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, kurz STAR. Wer als Anwältin, Anwalt oder in Syndikustätigkeit arbeitet, kann noch bis zum 2. September an der anonymen Online-Umfrage teilnehmen. 

Die Umfrage liefert eine wertvolle Datenbasis über die deutsche Anwaltschaft. Denn amtliche Statistiken bilden den Anwaltsberuf nur bruchstückhaft ab. Die Dienstleistungsstatistik des Bundes etwa reicht nicht an das heran, was STAR seit 1993 zusammenträgt. Das Institut für Freie Berufe an der Universität Erlangen-Nürnberg führt die Erhebung im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) durch. Bis 2022 lief sie im Zweijahresrhythmus, seither jährlich: Ein Basisfragebogen zu Umsätzen und Einkommen wechselt sich mit einem Sonderfragebogen zu berufspolitischen Themen ab. STAR 2026 fällt in die zweite Kategorie.

Vier Themen mit Zündstoff

Auf der Agenda steht zunächst die Familienfreundlichkeit im Beruf. Die Umfrage will wissen, wie sich Mandate mit Elternschaft, Schwangerschaft, Mutterschutz oder der Pflege von Angehörigen vereinbaren lassen – differenziert nach Selbstständigen, Angestellten und Syndikusanwältinnen und -anwälten.

Der zweite Block betrifft die Kanzleipflicht nach § 27 BRAO. Der Anwaltssenat des BGH hat am 1. Dezember 2025 entschieden, dass nur bedarfsweise angemietete Räumen die Pflicht nicht erfüllen. Das Urteil hat in der Berufspraxis für erheblichen Unmut gesorgt, weil es rein digital arbeitende Kanzleimodelle in Frage stellt. Die Satzungsversammlung der BRAK berät nun, ob und wie sie nachschärfen muss – STAR 2026 soll die empirische Grundlage dafür liefern.

Drittes Thema sind Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung. Seit dem sogenannten Legal-Tech-Gesetz 2021 dürfen Kanzleien in engen Grenzen erfolgsbasiert abrechnen und Prozesskosten übernehmen. Eine frühere BRAK-Auswertung ergab, dass davon kaum Gebrauch gemacht wird: Das Risiko sei zu hoch, das Interesse der Mandantschaft zu gering. Die aktuelle Befragung soll klären, wie sich das Bild seither entwickelt hat. Viertens fragt STAR nach der Standortwahl bei Kanzlei-Ausgründungen, also den Beweggründen, wenn sich Kolleginnen und Kollegen aus bestehenden Sozietäten lösen.

Warum die Beteiligung zählt

Repräsentativ wird eine Umfrage nur mit ausreichender Rücklaufquote. Die STAR-Ergebnisse fließen in die BRAK-Mitteilungen ein, sie dienen als Argumentationsgrundlage für berufsrechtliche Reformen und tauchen regelmäßig in Gesetzgebungsverfahren auf. Wer mitmacht, kann auf Wunsch eine kostenlose persönliche Auswertung ausgewählter Umfragedaten erhalten.

Die letzte Wirtschaftserhebung STAR 2025 hat das IFB im Februar 2026 vorgelegt. Die Auswertung der aktuellen Sonderbefragung soll in einem der kommenden Hefte der BRAK-Mitteilungen erscheinen.