Abschlussbericht zum beA muss nachgebessert werden

Zitiervorschlag
Abschlussbericht zum beA muss nachgebessert werden. beck-aktuell, 06.06.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/140106)
Das bei der Firma secunet in Auftrag gegebene Sicherheitsgutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) weist noch Mängel auf. Dies teilte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 05.06.2018 mit, nachdem sich das BRAK-Präsidium einen Tag zuvor mit dem Abschlussbericht befasst hatte. Insbesondere bei der schriftlichen Darstellung der Aussagen und Bewertungen von secunet bestehe Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Allgemeinverständlichkeit und den Konkretisierungsgrad.
Gutachten soll zeitnah ergänzt werden
Secunet werde in den kommenden zwei Wochen nachbessern und einen ergänzten Abschlussbericht vorlegen, heißt es in der Mitteilung. Die BRAK will dann über die Ergebnisse des Gutachtens informieren.
- Redaktion beck-aktuell
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Abschlussbericht zum beA muss nachgebessert werden. beck-aktuell, 06.06.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/140106)



