Braunbär Ben kehrt vorerst nicht zu Zirkus zurück

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Braunbär Ben kehrt vorerst nicht zu Zirkus zurück. beck-aktuell, 21.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177406)
Braunbär Ben darf vorerst nicht zu seinem Halter in den Zirkus zurückkehren. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Bayern in München entschieden und damit in zweiter Instanz den sofortigen Vollzug der vom Landratsamt Deggendorf am 14.03.2016 durchgeführten Wegnahme des Bären bestätigt. Der VGH führte für seinen Beschluss vom 21.04.2016 eine Vernachlässigung des Tieres bei der Haltung sowie sicherheitsrechtliche Aspekte ins Feld (Az.: 9 CS 16.539, unanfechtbar).
Wegnahme wegen tierschutzwidriger Vernachlässigung des Bären
Der VGH hat die Vorgehensweise des Landratsamts Deggendorf nach Prüfung im Eilverfahren nicht beanstandet. Bei der Bärenhaltung seitens des Zirkus dürfte es mehrfach zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht gekommen sein. Namentlich sei der Braunbär vom 13.03.2016 um 15.00 Uhr bis zur Wegnahme am 14.03.2016 um 11.00 Uhr bei geschlossener Seitenklappe in einem höchstens 3,52 Meter x 2,41 Meter großen abgetrennten Bereich des Bärenwagens untergebracht gewesen. Nach Einschätzung der Amtstierärztin, der eine vorrangige Beurteilungskompetenz zukomme, sei der Bär durch diese reizarme, isolierte Haltung in völliger Dunkelheit in einem nicht ausgestalteten Bereich des Bärenwagens ohne Beschäftigung und ohne Zugang zu einem artgerechten Außengehege erheblich vernachlässigt worden.
Wegnahme auch aus sicherheitsrechtlichen Aspekten
Mangels anderweitiger Anhaltspunkte müsse damit gerechnet werden, dass der Bär auch in Zukunft in dem abgedunkelten, abgetrennten Bereich des Bärenwagens gehalten werde, wenn der Außenkäfig im Bärenwagen für andere Transportzwecke benötigt werde. Hinzu komme die nicht hinreichende Ausbruchsicherheit des vom Zirkus mitgeführten Außengeheges. Auch könne durch einen vorhandenen Spalt in dem Bärenwagen zum Bären hineingefasst werden, wodurch sich insbesondere Kinder schwerste Verletzungen zuziehen könnten. Insoweit sprächen auch sicherheitsrechtliche Aspekte für die erfolgte Wegnahme des Bären.
- Redaktion beck-aktuell
- VGH München
- Beschluss vom 21.04.2016
- 9 CS 16.539
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Braunbär Ben kehrt vorerst nicht zu Zirkus zurück. beck-aktuell, 21.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177406)



