Prüfungsrücktritt
Geschwärztes Attest reicht nicht für Prüfungsrücktritt
Wer sich krankheitsbedingt von einer Prüfung abmelden will, muss die Voraussetzungen vollständig belegen. Das OVG Bautzen hat entschieden, dass ein teilgeschwärztes amtsärztliches Attest dafür nicht genügt.