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Amtsarzt

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Zu krank für den Amtsarzt? Lehrerin muss in den Ruhestand

Zu krank für den Amtsarzt? Lehrerin muss in den Ruhestand

Eine Lehrerin versäumte mehrere Termine beim Amtsarzt und wurde daraufhin in den Ruhestand versetzt. Man könne aus den verpassten Terminen auf eine Dienstunfähigkeit schließen, befand das OVG Münster.

Lehrer muss nach drei Jahren Krankheit zum Amtsarzt
Fehlzeiten sind Grund genug

Lehrer muss nach drei Jahren Krankheit zum Amtsarzt

Mehrere Jahre war er dienstunfähig erkrankt, dann wurde ein Lehrer zum Amtsarzt bestellt. Seine Beschwerde wegen vermeintlicher Rechts- und Verfahrensmängel hat das OVG Münster zurückgewiesen: Die Anordnung sei rechtlich einwandfrei.

Auftritte eines Lehrers beschäftigen Landtag
Krank in Kochshows

Auftritte eines Lehrers beschäftigen Landtag

Ein krankgeschriebener Lehrer tritt in Kochshows auf – nun beschäftigt der Fall den nordrhein-westfälischen Landtag. Die Opposition fordert Aufklärung über den Umgang mit langzeiterkrankten Lehrkräften.

Disziplinarverfahren gegen Lehrerin
Nach 15 Jahren Krankschreibung

Disziplinarverfahren gegen Lehrerin

Gegen die Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Auch innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf wird der Fall Folgen haben.

Studienrätin muss jetzt zum Amtsarzt
15 Jahre dienstunfähig

Studienrätin muss jetzt zum Amtsarzt

Eine Lehrerin war seit 2009 durchgehend erkrankt und sollte sich jetzt einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Sie fand das unverhältnismäßig nach so langer Zeit. Das OVG Münster hat klargestellt: Auch nach Jahrzehnten der Untätigkeit kann der Dienstherr eine Untersuchung verlangen.

Trotzdem ist es kein Dienstunfall
Verletzt beim Dienstsport

Trotzdem ist es kein Dienstunfall

Ein Feuerwehrmann mit langer Verletzungshistorie verletzt sich beim "angeleiteten Dienstsport". Ist der Dienst für die Verletzung ursächlich, oder doch das vorgeschädigte Knie? Das VG Trier findet klare Worte zu den Voraussetzungen eines Dienstunfalls.

Kann bei verweigerter amtsärztlicher Untersuchung unterbleiben
Suche nach anderweitiger Verwendung

Kann bei verweigerter amtsärztlicher Untersuchung unterbleiben

Verweigert ein Beamter eine amtsärztliche Untersuchung und wird daraus auf seine Dienstunfähigkeit geschlossen, entfällt für den Dienstherrn die Pflicht zur Suche nach einer anderweitigen Verwendung für den Beamten. Das hat das BVerwG entschieden.

Genehmigung des Prüfungsrücktritts bei Verstoß gegen die Fürsorgepflicht

Genehmigung des Prüfungsrücktritts bei Verstoß gegen die Fürsorgepflicht

Ein Student kann seinen Rücktritt grundsätzlich auch nach Beginn einer Prüfung wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit erklären. Dabei kann die Prüfungsbehörde laut Bundesverwaltungsgericht gegen ihre Fürsorgepflicht verstoßen, wenn sie sich ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen auf die inhaltliche Unzulänglichkeit einer ärztlichen Bescheinigung beruft und keine Nachbesserung verlangt.

Fernbleiben vom Präsenzunterricht kann amtsärztliches Attest erfordern

Fernbleiben vom Präsenzunterricht kann amtsärztliches Attest erfordern

Schüler, die dem Präsenzunterricht unentschuldigt fernbleiben, müssen ein amtsärztliches Attest vorlegen, wenn ernsthafte Zweifel am Bestehen einer Erkrankung vorliegen. Dies gelte insbesondere, wenn sie oder ihre Eltern als Gegner der schulischen Maskenpflicht bekannt seien, entschied das Verwaltungsgericht Ansbach mit Urteil vom 12.05.2021.

Beamter kann amtsärztliche Untersuchungsanordnung isoliert angreifen

Beamter kann amtsärztliche Untersuchungsanordnung isoliert angreifen

Ein Beamter kann eine amtsärztliche Untersuchungsanordnung zur Feststellung seiner Dienstfähigkeit nicht nur im Rahmen des Verfahrens gegen die nachfolgende Zurruhesetzungsverfügung inzident gerichtlich überprüfen lassen, sondern auch isoliert angreifen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden. Es weicht damit von der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ab.