VG Trier entfernt Beamten wegen Vielzahl dienstrechtlicher Verfehlungen aus dem Dienst

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VG Trier entfernt Beamten wegen Vielzahl dienstrechtlicher Verfehlungen aus dem Dienst. beck-aktuell, 14.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179291)
Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Polizeibeamten wegen jahrelanger Verstöße gegen das Nebentätigkeitsrecht sowie weiterer dienstrechtlicher Verfehlungen aus dem Dienst entfernt. Aus der Vielzahl der Verfehlungen schloss das Gericht, dass der Beamte sich bereits seit mehreren Jahren von seinem dienstlichen Pflichtenkreis gelöst hat (Urteil vom 03.02.2016, Az.: 3 K 2619/15.TR).
Nebentätigkeit und Erkrankungen verheimlicht
Der Beamte war seit 2011 – ohne dies seinem Dienstherrn anzuzeigen und die erforderliche Genehmigung einzuholen – regelmäßig einer Tätigkeit als Hundetrainer nachgegangen und hat in diesem Bereich Seminare durchgeführt, dies auch in Zeiten von Erkrankung. Darüber hinaus hatte der Beamte sich über Jahre erheblich verschuldet und hat es selbst nach Einleitung des Disziplinarverfahrens noch zu mehreren Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen kommen lassen. Ferner hat er Erkrankungen nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt, entsprechende Atteste teils verspätet vorgelegt und sich einer vom Dienstherrn geforderten amtsärztlichen Untersuchung sowie ärztlich angeordneten Therapiemaßnahmen versperrt beziehungsweise diese erst verspätet durchgeführt.
VG geht von schwerem Dienstvergehen aus
Das VG Trier führt zu diesem Verhalten des Beamten aus, dass er mit der Vielzahl der ihm vorzuhaltenden Verfehlungen, die in ihrer Gesamtheit den Schluss rechtfertigten, dass er sich bereits seit mehreren Jahren von seinem dienstlichen Pflichtenkreis gelöst habe, ein schweres Dienstvergehen begangen habe. Er habe sich im außerdienstlichen Bereich ein Betätigungsfeld geschaffen, welches aufgrund der langjährigen und zeitintensiven Ausübung den Schwerpunkt seiner Arbeitskraft gebildet habe. Erschwerend wirke, dass er die nicht genehmigte Nebentätigkeit auch in Zeiten ausgeübt habe, in denen er als alimentierter Beamter seine Arbeitskraft seinem Dienstherrn aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung gestellt habe.
Keine Vertrauensgrundlage für Fortdauer des Beamtenverhältnisses mehr
Auch die ungeordnete Schuldenwirtschaft über mehrere Jahre und seine Weigerung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen sowie angeordnete Therapiemaßnahmen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit nicht beziehungsweise erst verspätet durchzuführen, zeuge von einer durch Gleichgültigkeit geprägten Pflichtvergessenheit. Damit habe der Beamte durch vorwerfbares Verhalten die Vertrauensgrundlage für eine Fortdauer des Beamtenverhältnisses zerstört. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die Berufung zu.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Trier
- Urteil vom 03.02.2016
- 3 K 2619/15.TR
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VG Trier entfernt Beamten wegen Vielzahl dienstrechtlicher Verfehlungen aus dem Dienst. beck-aktuell, 14.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179291)



