VG Münster gewährt Beamten Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

Zitiervorschlag
VG Münster gewährt Beamten Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung. beck-aktuell, 10.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185156)
Das Verwaltungsgericht Münster hat insgesamt 70 Beamten der Städte Münster und Ibbenbüren sowie einem Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen eine Entschädigung in Höhe von jeweils 100 Euro monatlich zugesprochen, weil ihre Besoldung bis zum 31.05.2013 gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstieß. Die Berufung wurde zugelassen (Urteile vom 01.10.2015, Az.: 4 K 433/13, 4 K 1643/13 u.a., nicht rechtskräftig).
Besoldung nach Besoldungsdienstalter bedeutete Diskriminierung
Die von den Beklagten jeweils geschuldete Besoldung der Kläger beruhte bis einschließlich 31.05.2013 auf einer gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßenden gesetzlichen Grundlage, argumentierte das VG. Denn nach dem bis zu diesem Datum in Nordrhein-Westfalen fortgeltenden Bundesbesoldungsgesetz (a.F.) habe sich die Besoldung der Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem in Abhängigkeit zum Lebensalter stehenden Besoldungsdienstalter gerichtet. Dieses Besoldungssystem habe gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie und das zu ihrer Umsetzung vom Bundesgesetzgeber erlassene Antidiskriminierungsgesetz verstoßen. Die klagenden Beamten seien in den Fällen einer altersdiskriminierenden Besoldung monatlich wiederkehrend benachteiligt worden.
100 Euro pro Monat Entschädigung
Ihnen stünden deshalb mehrere monatsweise entstehende, auf den jeweiligen Besoldungsmonat bezogene Entschädigungsansprüche in Höhe von 100 Euro je Monat zu. Ob diese Ansprüche rechtzeitig (innerhalb von zwei Monaten) geltend gemacht worden seien, müsse für jeden Monat gesondert festgestellt werden, heißt es in den Entscheidungen weiter. Ein Zahlungsanspruch wegen sogenannten legislativen Unrechts hat das VG aber verneint, weil ein solcher Anspruch jedenfalls nicht gegen die beklagten Städte, sondern gegen den Gesetzgeber zu richten gewesen wäre.
VG bejaht legislatives Unrecht durch Land
In dem gegen das Land Nordrhein-Westfalen geführten Verfahren sprach das VG neben einem Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung einen unionsrechtlichen Schadensersatzanspruch wegen legislativen Unrechts zu. Das beklagte Land habe nicht nur in seiner Funktion als Dienstherr durch den Vollzug des Besoldungsrechts gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters verstoßen. Daneben sei es in seiner Funktion als Gesetzgeber bis einschließlich 31.05.2013 für den Fortbestand der gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie verstoßenden Gesetzeslage verantwortlich. Für den Zeitraum ab dem 01.06.2013 lehnte das Gericht aber Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche ab. Seither richte sich die Besoldung nach Erfahrungsstufen. Dies verstoße nicht mehr gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Münster
- Urteil vom 01.10.2015
- 4 K 433/13; 4 K 1643/13
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VG Münster gewährt Beamten Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung. beck-aktuell, 10.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185156)



