Juristin im öffentlichen Dienst
Arbeit im Graduiertenkolleg ist keine Berufserfahrung
Für ihre Promotion nach dem ersten Staatsexamen erhielt eine Juristin ein Stipendium eines Graduiertenkollegs. Bei ihrer Ernennung zur Regierungsrätin wurde ihre wissenschaftliche Arbeit aber nicht als Erfahrungszeit angerechnet. Zurecht, sagt das BVerwG.