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Bundesbeamte

Entwurf sieht Milliarden‑Mehrausgaben für höhere Besoldung vor

Ein braunes Paket, auf dem der deutsche Bundesadler abgebildet ist, steht auf Euroscheinen. Auch aus dem Paket selbst quillt Geld.
Mehr als drei Milliarden Euro könnte die neue Besoldung den Haushalt kosten © Dan Race / Adobe Stock

Eine neue Besoldungsstruktur soll die Bezahlung von Bundesbeamten stärker an Wirtschaft und Lebenshaltungskosten anpassen. Was bedeutet das für den Haushalt?

Das Bundesinnenministerium hat einen Vorschlag für eine neue Besoldungsstruktur der Beamten im Bund vorgelegt. Seine Umsetzung hätte Mehrausgaben von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr zur Folge. Der Entwurf sieht eine stärkere Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung, die allgemeine Lohnentwicklung und die Lebenshaltungskosten vor.

Gleichzeitig soll der nun veröffentlichte Entwurf, über den der Spiegel zuerst berichtete, sicherstellen, dass der Bund als Arbeitgeber attraktiv bleibt. "Hierfür sind in Zeiten einer angespannten Haushaltslage gezielte Maßnahmen zu treffen", heißt es in dem Vorschlag aus dem Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Notwendig sei eine Besoldungsstruktur, "die sich deutlich am Leistungsprinzip orientiert".

Die Bezüge der Bundesbeamten sollen mit dem Gesetzentwurf an Tarifabschlüsse und die aktuelle wirtschaftliche Lage angepasst werden. Außerdem setzt der Entwurf Vorgaben des BVerfG um, teilte das Innenministerium mit. Für dieses Jahr wäre laut dem Entwurf, über den Kabinett und Bundestag noch entscheiden müssen, mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von rund 3,39 Milliarden Euro zu rechnen. Für das Jahr 2027 ist laut der Berechnung ein Mehraufwand von etwa 3,52 Milliarden Euro zu erwarten. 

Umsetzung von BVerfG-Rechtsprechung

Das BVerfG hatte 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Land habe seine Beamtinnen und Beamte in diesem Zeitraum teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Das Gericht stellte fest, dass rund 95% der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute zählen, verfassungswidrig waren. Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher und hielten auch einem Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit gleicher Qualifikation nicht stand.

Die durch die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG entstehenden Mehrausgaben müssten vorrangig in den Etats der einzelnen Ministerien berücksichtigt werden, heißt es in dem Entwurf. Für die Übertragung des Tarifabschlusses vom April 2025 sei im Bundeshaushalt Vorsorge getroffen.