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Flucht bei Schießerei

Polizistinnen aus dem Dienst entfernt

Eine blonde junge Frau sitzt in einem Auto und zeigt einem Polizisten durch das heruntergekurbelte Fenster ihre Papiere.
Verkehrskontrollen verlaufen nicht immer so friedlich. © benjaminnolte / Adobe Stock (Symbolbild)

Mitten im Kugelhagel lassen zwei Polizistinnen Kollegen im Stich, ein Gericht verurteilte sie zu Bewährungsstrafen. Der Behördenleiter will das Beamtenverhältnis beenden. Was sagt nun das Gericht?

Die 2. Disziplinarkammer des VG Münster hat zwei Polizistinnen, die im Jahr 2020 in Gevelsberg bei einem Schusswechsel den Tatort und unter Beschuss geratene Kollegen verlassen haben, wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt (Urteile vom 21.09.2026 – 20 K 3270/25.O und 20 K 3271/25.O). Der Dienstherr der beiden Polizistinnen hatte eine Disziplinarklage eingereicht, um das Beamtenverhältnis beenden zu können. Diese Klage war nun nach einer nicht-öffentlichen Verhandlung am Montag erfolgreich, wie das VG mitteilte.

In einem strafgerichtlichen Verfahren hatte das AG Schwelm die beiden Polizistinnen zuvor wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen für schuldig erklärt und zu einer Bewährungsstrafe von jeweils einem Jahr verurteilt. Später hatte das LG Hagen die Freiheitsstrafen auf die Berufung der Polizistinnen hin auf vier Monate auf Bewährung herabgesetzt.

Die beiden Beamtinnen waren 2020 zufällig zu einer Verkehrskontrolle in Gevelsberg im südlichen Ruhrgebiet gestoßen. Ein Autofahrer hatte dabei auf zwei Verkehrspolizisten geschossen, einer der Beamten überlebte nur dank seiner schusssicheren Weste. Binnen Sekunden fielen 21 Schüsse. Die damals 32 und 37 Jahren alten Polizistinnen hielten ein vorbeifahrendes Auto an und flüchteten, statt ihren Kollegen zu helfen, wie das Strafverfahren gezeigt hatte. Sie gaben auch keine Warnschüsse ab und alarmierten erst später die Leitstelle. 

Nun hat das VG Münster die beiden Frauen aus dem Beamtenverhältnis entfernt – und damit auf die schwerste Disziplinarmaßnahme erkannt. Allerdings ist gegen die noch nicht rechtskräftigen Urteile eine Berufung beim OVG möglich.

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